Hallo zusammen,
wir haben MB und VB beantragt. Die HF war aber falsch. Der Gegner hat jetzt über seinen RA Einspruch gegen den VB eingelegt und will Raten zahlen. GIbt es Fristen die ich jetzt beachten muss wegen der Durchführung des streitigen Verfahrens? § 697 ZPO greift hier ja nicht. Hemmung nach § 204 BGB kommt auch nicht in Betracht. Muss ich mich irgendwie absichern, um nicht weitere Kosten zu prodzuieren und damit uns die Forderung nicht "kaputt" geht, wenn die Tilgung - wie in unserem Fall- ca. 1,5 Jahre dauert
Frist VB nach Einspruch
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Hallo,
die Hemmung ist bereits mit Erlass des MB eingetreten. Klick hier
Und wieso sollte § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB nicht greifen?
Im streitigen Verfahren könntet ihr die "richtige HF" titulieren lassen. Somit hättet ihr einen vollstreckbaren Titel in den Händen. Es empfiehlt sich, die Gegenseite über den Fortgang zu informieren, um "unnötige Rechtsmittel" zu vermeiden. Alternativ ein Abstraktes Schuldanerkenntnis gem. § 781 BGB, abfordern...
die Hemmung ist bereits mit Erlass des MB eingetreten. Klick hier
Und wieso sollte § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB nicht greifen?
Im streitigen Verfahren könntet ihr die "richtige HF" titulieren lassen. Somit hättet ihr einen vollstreckbaren Titel in den Händen. Es empfiehlt sich, die Gegenseite über den Fortgang zu informieren, um "unnötige Rechtsmittel" zu vermeiden. Alternativ ein Abstraktes Schuldanerkenntnis gem. § 781 BGB, abfordern...
Gruß
Oli
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Der einfachste Weg wäre natürlich, die Gegenseite angesichts der Vereinbarung zu bitten, den Einspruch gegen den VB zurückzunehmen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Ich habe der GS geschrieben, dass wir aus dem VB nicht vollstrecken werden, solange die GS Raten zahlt und den Einspruch zurücknimmt. Ganz herzlichen Dank für Eure prompten Antworten