Problem beA und Anwaltssoftware

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
antonia.aa
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 22
Registriert: 29.09.2020, 14:33
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

19.08.2022, 13:47

Hallo ihr Lieben,

es wird ja gerade überall davon gesprochen. Die neuen beA-Karten und auch die Mitteilung des DAV.
Aber kann mir einer vielleicht mal in eigenen Worten erklären, was das Ganze jetzt bedeutet?
Wir haben die Anwaltssoftware Ra-Micro und die neue Karte wird über die Schnittstelle jetzt nicht mehr angezeigt.

Können wir erst einmal nur über die Internetseite beA unsere Dokumente signieren und vor allem auch qualifiziert?

Liebe Grüße und danke schon einmal!

Antonia
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3266
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#2

19.08.2022, 14:53

Bei Verwendung der neuen beA-Karte kannst Du derzeit nur direkt in der beA-Webanwendung die Fernsignatur nutzen. Es gibt aktuell keine Kanzleisoftware, die es schafft die Signaturfunktion der neuen Karte in ihr Programm zu implementieren. Man arbeitet mit Hochdruck an einer Lösung, aber der Interessenverband der Softwarehersteller hat in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Softwarehersteller viel zu spät über die Umstellung auf Fernsignatur informiert worden sind. Die BRAK hat mitgeteilt, dass sie kein Verschulden trifft (wie immer). In einem Statement der BRAK hieß es, man könne noch die alte Karte nutzen, wenn deren Signaturzertifikat nicht abgelaufen sei. Ich meine aber, dass die alten Signaturzertifikate Anfang September ihre Gültigkeit verlieren sollen. Die alte beA-Karte, aber wohl nicht deren Signaturfunktion, soll man bis zum 31.12.2022 nutzen können. Die beA-Schnittstelle in der Kanzleisoftware kann man mit der neuen beA-Karte derzeit also nur nutzen wenn man nicht qualifiziert elektronisch signieren muss.
antonia.aa
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 22
Registriert: 29.09.2020, 14:33
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#3

21.08.2022, 10:01

Pitt hat geschrieben:
19.08.2022, 14:53
Bei Verwendung der neuen beA-Karte kannst Du derzeit nur direkt in der beA-Webanwendung die Fernsignatur nutzen. Es gibt aktuell keine Kanzleisoftware, die es schafft die Signaturfunktion der neuen Karte in ihr Programm zu implementieren. Man arbeitet mit Hochdruck an einer Lösung, aber der Interessenverband der Softwarehersteller hat in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Softwarehersteller viel zu spät über die Umstellung auf Fernsignatur informiert worden sind. Die BRAK hat mitgeteilt, dass sie kein Verschulden trifft (wie immer). In einem Statement der BRAK hieß es, man könne noch die alte Karte nutzen, wenn deren Signaturzertifikat nicht abgelaufen sei. Ich meine aber, dass die alten Signaturzertifikate Anfang September ihre Gültigkeit verlieren sollen. Die alte beA-Karte, aber wohl nicht deren Signaturfunktion, soll man bis zum 31.12.2022 nutzen können. Die beA-Schnittstelle in der Kanzleisoftware kann man mit der neuen beA-Karte derzeit also nur nutzen wenn man nicht qualifiziert elektronisch signieren muss.
Danke für die Antwort! Also kann ich kurze Antwortschreiben oder auch die Empfangsbekenntnisse, die per beA kommen, weiterhin über unsere Anwaltssoftware schicken (dort braucht man ja nicht unbedingt das qualifizierte elektronische Signieren) und Klageeinreichungen, Einsprüche, Rechtsmittel etc. dann über die beA Webseite?

Weiß man denn schon, ab wann das signieren über die Anwaltssoftware wieder möglich sein wird?
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3266
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#4

22.08.2022, 08:16

Wenn keine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich ist, kann der Versand mittels der neuen beA-Karte durch den RA über die Schnittstelle der Kanzleisoftware erfolgen. Sobald eine qualifizierte Signatur erforderlich ist, geht das derzeit nur direkt über die beA-Website. Man kann, solange wie die Signaturfunktion der alten beA-Karte noch funktioniert, auch diese weiternutzen.
Es gibt derzeit keinen Termin der Softwarehersteller, wann das Problem voraussichtlich behoben wird. Die letzte Stellungnahme des Interessenverbandes der Softwarehersteller ist vom 09.08.2022. Die BRAK selbst verweist auf Drittprodukte (SecSigner u. Governikus Data Boreum), die "zeitnah" eine Integration anbieten sollen. Der Interessenverband der Softwarehersteller schreibt, alternativ könnten die Anwender auf D-Trust-Karten der Bundesdruckerei oder Signaturkarten der Deutschen Gesundheitsnetz GmbH zurückgreifen, um jetzt noch den Workflow "RA signiert/Mitarbeiterin versendet" nutzen zu können.
Hier noch die Stellungnahme von RA-Micro vom 27.07. und das Schreiben des SIV-ERV v. 09.08.:
https://www.ra-micro.de/artikel/news/be ... natur.html
https://siv-erv.de/wp-content/uploads/2 ... r-2022.pdf
Antworten