VU ohne KGE, Frist 321 ZPO verpasst - was jetzt?

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icerose
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#1

10.08.2022, 12:20

Hallo in die Runde,

mir ist da was echt Doofes passiert: Habe übersehen, dass in einem (ganz gewöhnlichen) Versäumnisurteil die Kostengrundentscheidung fehlt. Die Zwei-Wochen-Frist gem. § 321 ZPO ist natürlich längst abgelaufen. § 319 ZPO zieht laut Richter nicht mehr, da das VU schon rechtskräftig ist. Mir fällt Wiedereinsetzung ein, aber so ganz richtig erscheint mir das auch nicht. Kann ich noch irgendwas tun, um eine Kostengrundentscheidung zu bekommen?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#2

10.08.2022, 13:17

Ich halte den Hinweis des Richters auf die einer Berichtigung angeblich entgegenstehende Rechtskraft im Hinblick auf § 308 Abs. 2 ZPO für verfehlt (vgl. Zöller/Feskorn, ZPO, 33. Aufl., § 319 Rn. 29).
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#3

11.08.2022, 12:08

Danke Husky. Ich tausche mich mal mit der Vertretung meines Chefs dazu aus.
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#4

28.11.2022, 12:58

Update (sorry, dass das so spät kommt - hatte das schon wieder verdrängt):
Auf Wunsch meines Bosses haben wir die Kosten im Mahnverfahren geltend gemacht (und inzwischen auch tituliert). :D
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