Schadenersatz aus Unfall von Gegenständen

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antonia.aa
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#1

02.08.2022, 14:57

Hallo ihr Lieben,

ich habe hier ein Problem. Kurz den Fall erläutert: Die Gegenseite ist mit einem Auto in/auf das Grundstück unserer Mandanten gefahren. Dadurch sind auf dem Grundstück sehr viele Gegenstände kaputt gegangen oder beschädigt worden. Unsere Mandanten haben uns eine Auflistungen gefertigt, von den Dingen, die zerstört wurden. Für einige gibt es die Originalbelege und für andere nur ein Screenshot aus dem Internet. Weiterhin wurde eine Firma beauftragt, die den Garten sowie auch einzelne Reparaturen übernommen hat. Die Rechnung für die Firma (insgesamt drei) liegen vor.

Wir haben die Gegenseite bereits aufgefordert, die Beträge zu zahlen, allerdings angeblich nicht detailreich genug, so dass hier gekürzt wurde nach Prüfung durch die Gegenseite. (Haftpflicht)

Kann mir jemand von euch sagen, wie ich die Positionen verlangen kann, für die es eigentlich keinen Beleg mehr gibt außer den aus dem Internet? Muss man hier den Abschreibungswert finden?

Wie kann man am Besten Verdienstausfall und Aufräumarbeiten geltend machen? Unsere Mandanten haben eine eigene Firma und hier bei beide Positionen pauschalen errechnet.

Liebe Grüße und danke im Voraus!

Antonia
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Andy66
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#2

03.08.2022, 09:45

Ihr solltet Fotos der beschädigten Gegenstände vorlegen und wenn möglich die Anschaffungsrechnung oder einen anderen Beleg für den Kaufpreis. Meist wird dann ein Zeitwert geschätzt. Je kurzlebiger die beschädigten Gegenstände sind, desto schneller werden sie "abgeschrieben" und umgekehrt. Meistens reicht hier aber eine Schätzung. Wenn ich eine Ersatzbeschaffung durch Rechnung nachweise, muss ich mir die Wertverbesserung anrechnen lassen.

Alle anderen Ansprüche sind mit Rechnungen zu belegen, z.B. Wiederherstellung des Gartens durch Rechnung einer Gärtnerei oder die Rechnungen für das Ausleihen von Geräten, Materialkosten usw.

Entgangenen Gewinn/Verdienstausfall muss man konkret belegen. Also: welcher Auftrag konnte wegen des Unfalls nicht ausgeführt und auch nicht nachgeholt werden? Welches Gehalt ist mir konkret entgangen, weil ich den Garten aufgeräumt habe (z.B. unbezahlter Urlaub)? Notfalls muss hier der Steuerberater gefragt werden, damit er eine Aufstellung fertigt. Ich habe schon gesehen, dass die Versicherung dann die Gewinnermittlungen und Steuererklärungen der Firma sehen wollte - ob man wegen eines vergleichsweise geringen Betrages einer Versicherung solche Informationen zur Verfügung stellen möchte, sollte gut überlegt werden. Letztlich weiß man nie, wie was wo abgespeichert wird.

Einfache Pauschalen werden meist nicht anerkannt und auch eine Art "Nervenabnutzungsgebühr" für den Stress und die unerfreulichen Umstände gibt's leider auch nicht.
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
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