Hallo guten Morgen,
als Nicht-Reno eine Frage. Heute wurde die Klageerwiderungsfrist von der Gegenseite an uns übermittelt, Gericht hat keine Frist gesetzt. Notiere ich hier gem. § 277 Abs. 4 ZPO eine 2-Wochenfrist?
Replik
- icerose
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Das kannst du - rein vorsorglich - gern tun. Schreib dazu, dass es eine eigene Frist ist.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- Anahid
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Die Frist betrifft Euch nicht und muss daher von Euch auch nicht überwacht werden. Ich würde die nicht notieren.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.