Ende Strafverfahren

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Soenny
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#1

05.12.2007, 11:51

Habe mal eine Frage, wann denn ein Mandat beendet ist.

Vorliegend haben wir den MA im Strafverfahren verteidigt. Es ging um den Entzug der Fahrerlaubnis (Unfallflucht). Hinzu kam das hohe Alter des MA.

Verfahren wurde einstweilen gegen Zahlung Betrag X eingestellt.

Die endgültige Einstellungsverfügung fehlt noch. MA hat aber bereits gezahlt (Nachweis an StA bereits erbracht).

So!

Wir haben jetzt unsere Kostenrechnung erteilt. MA hat nicht gezahlt, also haben wir mal freundlich erinnert.

Jetzt ruft der ganz frech an und meint, die Sache ist noch nicht fertig und er zahlt erst, wenn alles fertigt.

Wann ist das Mandat denn jetzt beendet?

Erst mit Eingang der Einstellungsverfügung?

Darauf haben wir doch aber keinen Einfluß mehr, oder?

Help!
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petramaus
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#2

05.12.2007, 12:02

Denke mal schon, dass das Mandat abgeschlossen ist. Der Mandant hat ja bereits die Auflage erfüllt. Glaub kaum, dass das nur wegen der Einstellungsverfügung da noch läuft. Da habt ihr ja auch keinen Einfluss drauf, wann die bei der StA das abtippen und rausschicken.
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butterflybabe
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#3

05.12.2007, 12:07

Ich würde, um Streit mit dem Mandanten zu vermeiden, an die STA schreiben, dass du um Übersendung der Einstellugnsverfügung bittest, alternativ um Akteneinsicht.

Dann müsste die Sache eigentlich erledigt sind.

Ich bin auch eher der Ansicht, dass das Verfahren erst mit der entgültigen Einstellung beendet ist.
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#4

05.12.2007, 12:09

Also eigentlich könnt ihr die Rechnung jetzt stellen, denn wenn der Mandant die Auflagen des Gerichts bereits erfüllt hat, ist ja klar dass beendet ist. Wenn der Mandant allerdings pinglich ist, hat er durchaus das Recht, für Endabrechnung die offizielle endgültige Einstellung durch das Gericht abzuwarten.

Bei uns is auch so, wenn wir denken ein Mandant könnte bei der Abrechnung Probleme machen, versucht mein Chef sofort zu Beginn der Beauftragung sich als Pflichtverteidiger beiordnen zu lassen. So seit ihr wenigstens sicher, dass ihr euer Geld bekommt!
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#5

05.12.2007, 12:11

Beauftragung sich als Pflichtverteidiger beiordnen
Dann verzichtet ihr aber auf nicht gerade wenige Gebühren.
denn wenn der Mandant die Auflagen des Gerichts bereits erfüllt hat, ist ja klar dass beendet ist.
Eben gerade nicht. Solange keine Verfügung da ist, läuft das Verfahren noch.
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#6

05.12.2007, 12:22

Machen das ja nur, wenn wir entsprechende Umstände des Mdt. kennen, finanziell und so. Manchmal weis man das von vorn herein. Und wenn Mdt am Ende nid zahlt, ham wir gar nix, weder die niedrigen Pflicht-, noch die höheren Wahlgebühren.
Solange keine Verfügung da ist, läuft das Verfahren noch
Naja aber wenn die Auflagen erfüllt sind, wird das Gericht es sich ja wohl kaum nochmal anders überlegen.
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#7

05.12.2007, 12:25

Naja aber wenn die Auflagen erfüllt sind, wird das Gericht es sich ja wohl kaum nochmal anders überlegen.
Das im Normalfall nicht, hatten zwar schon mal was, dass das Verfahren weiter betrieben wurde, weil die Zahlung der Auflage nicht verbucht werden konnte.

Bei RS-Versicherung wollen die ja immer, damit man die Zusatzgebühr bekommen, die Einstellungsverfügung sehen. Darum warte ich mit dem Abrechnen immer, bis ich diee hab.
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Soenny
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#8

05.12.2007, 12:42

Hallo und Danke für eure Meinung.

Ich werde dann wohl doch die StA anschreiben und um Übersendung bitten.

Und pingelig ist gar kein Ausdruck. Außerdem ist der auch noch frech. Legt doch einfach auf, als man ihm grade versucht was zu erklären.

Ich glaube ja, der hat Angst, daß die Führerscheinstelle sich noch meldet, wegen Überprüfung der Fahrtauglichkeit. Das sieht nämlich sehr danach aus.
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