Mandant bekam Bußgeldbescheid, wir sollten Einspruch einlegen.
In dem Schreiben an die Bußgeldstelle habe ich versehentlich vergessen zu schreiben, dass gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wird.
Ich habe nur die Vertretung angezeigt, um Akteneinsicht gebeten und mitgeteilt, dass sich unser Mandant zu dem Vorwurf nicht äußern wird und dass bereits jetzt beantragt wird, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen.
Gilt das trotzdem als Einspruch? Jetzt ist die Frist nämlich schon vorbei.
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