Mandant hat gerichtlichen Betreuer - was tun?

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WörkWörk
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#1

29.11.2021, 12:03

Wir haben einen Mandanten, den wir außergerichtlich und im Mahnverfahren gegen seinen ehemaligen Vermieter vertreten haben. Außergerichtlich wurde uns von seinem Betreuer mitgeteilt, dass ihm vom Mandanten Vollmacht erteilt wurde zur Abstimmung der Vorgehensweise in dieser Sache sowie um Zahlungsmodalitäten abzustimmen. Letztendlich wurde auf Nachfrage klargestellt, dass wir sämtliche Schreiben an ihn richten sollen aber trotzdem ganz normal mit dem Mandanten umgehen sollen. Der Mandant hat in der Folgezeit so auch an Gesprächsterminen alleine teilgenommen. Ich hatte damals mit meinem Chef darüber gesprochen. Er meinte das sei unproblematisch da es keinen Einwilligungsvorbehalt gibt.
Im Rahmen des Widerspruchs im Mahnverfahren habe ich überlegt, ob wir den Betreuer als gesetzlichen Vertreter angeben müssen. Meine Kollegin meinte nein, da er nur gesetzlicher Vertreter ist, wenn ein Gericht den Betreuer bestellt hat. Wir gingen ja aber noch von einfacher Bevollmächtigung durch den Mandanten aus.

Letztendlich habe ich jetzt bei der Prüfung der PKH-Unterlagen für die Klageerwiderung festgestellt, dass der Betreuer vom Gericht bestellt wurde. Die Aufgabenkreise umfassen:

"1. Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern und
2. Vertretung bei arbeitsvertraglichen Angelegenheiten. "

Müssen wir dem Gericht jetzt mitteilen, dass der Mandant gesetzlich vertreten wird? Wenn da mietrechtliche Angelegenheiten bzw. konkret diese Sache als Aufgabenkreis oder etwas von Gerichten stehen würde, dann würde ich es machen aber da steht ja nur was von Arbeitsrecht bzw. Behörden. Falls wir es mitteilen müssen: Wie?
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icerose
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#2

29.11.2021, 13:27

WörkWörk hat geschrieben:
29.11.2021, 12:03
Müssen wir dem Gericht jetzt mitteilen, dass der Mandant gesetzlich vertreten wird?
Nein, musst du nicht - wenn es nur eine mietrechtliche Sache geht.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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