Hallo zusammen
Ich habe zu unseren Gunsten eine SiHyp eintragen lassen. Nunmehr steht der Verkauf des Hauses an und der Notar möchte eine auflagenfreie Löschungsbewilligung. Heißt daß, wir sollen auf Auszahlung verzichten?
Möchten wir nicht und wir möchten, daß der Notar nur löschen läßt, wenn wir auch unser Geld bekommen.
Hat vielleicht jemand ein Muster für so eine Einwilligung?
Danke schon mal
Löschungsbewilligung auflagenfrei
- Soenny
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Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Danke für eure Hilfe
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- Anahid
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Ich hatte so einen Fall auch mal. Die Löschungsbewilligung wurde da unter der Voraussetzung erteilt, dass die Forderung und die Kosten des Notars für die Unterschriftsbeglaubigung übernommen werden. Ein Muster habe ich dazu nur leider nicht. Aber man kann die Bewilligung definitiv unter dieser aufschiebenden Bedingung erteilen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Du musst die Löschungsbewilligung bei einem Notar beglaubigen lassen. Dann hast du die Urkunde, die du dem mit der Abwicklung des Kaufvertrages beauftragten Notar schickst...
...überreiche ich zu treuen Händen .. Löschungsbewilligung zum Recht Abt. III. Nr. ... mit der Auflage, darüber nur zu verfügen, wenn folgende Beträge ein uns eingegangen sind:
a)
b)
Unter a) teilst du dann deinen Betrag aus der Forderungsaufstellung mit, unter b) dann die Kosten für die Löschungsbewilligung, die du bei dem Notar hattest.
...überreiche ich zu treuen Händen .. Löschungsbewilligung zum Recht Abt. III. Nr. ... mit der Auflage, darüber nur zu verfügen, wenn folgende Beträge ein uns eingegangen sind:
a)
b)
Unter a) teilst du dann deinen Betrag aus der Forderungsaufstellung mit, unter b) dann die Kosten für die Löschungsbewilligung, die du bei dem Notar hattest.