Corona-Impfung
- Rehlein39
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 612
- Registriert: 07.02.2007, 14:56
- Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Cottbus
Also meine Chefs, einer knapp über 60 Jahre alt, der andere 56 Jahre alt, hatten beide letzte Woche ihre erste Impfung beim Hausarzt und mit der Mitgliedsbescheinigung der Kammer...
- Geniesserin
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2513
- Registriert: 07.02.2009, 17:59
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: eine Friedensstadt
Ok, ich hatte mich auf der Seite des Landes Niedersachsen informiert.mrsgoalkeeper hat geschrieben: ↑27.04.2021, 12:46Das ist ja Städte- bzw. Kreisspezifisch. Bei uns z.B. steht der Start für Gruppe 3 kurz bevor. Woanders - s. Lämmchen - ist Gruppe 1 noch nicht mal fertig.Geniesserin hat geschrieben: ↑27.04.2021, 12:16Da es derzeit für Gruppe 3 noch kein Impfangebot gibt, wird das wohl erst noch etwas dauern.
Ist wohl wie in unserem Beruf häufig, es kommt drauf an
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Hier in Baden-Württemberg, zumindest im Bereich Südbaden, wird die Gruppe 3 nochmals unterteilt, weshalb hieraus bislang nur die über 60-jährigen und besonders gefährdete Polizei/Rettungsdienst/Katastrophenschutz u.Ä. geimpft werden.
- Dany1981
- die dunkle Fee
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 11547
- Registriert: 02.02.2012, 10:12
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Niederbayern an der A92
Bayern impft auch Gruppe 3 bereits.
Man sollte es halt einfach probieren. Jedes Bundesland handhabt das nun mal anders. Wenn man sich registriert, kann man in Bayern zumindest auswählen, dass man in der Justiz arbeitet und ggf. eine besondere Stellung hat.
Man sollte es halt einfach probieren. Jedes Bundesland handhabt das nun mal anders. Wenn man sich registriert, kann man in Bayern zumindest auswählen, dass man in der Justiz arbeitet und ggf. eine besondere Stellung hat.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."
Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht.
Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht.
- Riverside
- Die KatastroFee
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3875
- Registriert: 21.06.2013, 10:04
- Beruf: ReFa /Rechtsabteilung
- Wohnort: Oberpfalz
Meine Große ist Prio 1 und musste jetzt fast 2 Wochen auf einen Termin im Impfzentrum warten. Liegt wohl an den (nicht ausreichend) zur Verfügung stehenden Impfdosen. Ich bin dann vermutlich im Herbst dran, im Herbst 2029 oder soDany1981 hat geschrieben: ↑27.04.2021, 13:53Bayern impft auch Gruppe 3 bereits.
Man sollte es halt einfach probieren. Jedes Bundesland handhabt das nun mal anders. Wenn man sich registriert, kann man in Bayern zumindest auswählen, dass man in der Justiz arbeitet und ggf. eine besondere Stellung hat.
Dracarys!
Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
- jojo
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3168
- Registriert: 26.09.2007, 15:07
- Beruf: manchmal Rechtspfleger
- Wohnort: Voerde
Es kommt wohl auch nicht auf das BL, sondern Kreis/Kommune an: Hier ist P2 dran, 30 km weiter ist schon P3. Warum das so ist, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Klar, kann es da demographische Unterschiede geben, aber die sollten eigentlich nicht so groß sein.
Selber liegt die P3 Bescheinigung in der Schublade, aber sie nutzt halt noch nix.
Persönlich halte ich mich auch nicht wirklich für so gefährdet. Ich hätte mich als Wachtmeistervertretung schon impfen lassen können, denke aber, das da andere vor mir dran sind.
Klar, kann es da demographische Unterschiede geben, aber die sollten eigentlich nicht so groß sein.
Selber liegt die P3 Bescheinigung in der Schublade, aber sie nutzt halt noch nix.
Persönlich halte ich mich auch nicht wirklich für so gefährdet. Ich hätte mich als Wachtmeistervertretung schon impfen lassen können, denke aber, das da andere vor mir dran sind.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 232
- Registriert: 08.01.2008, 14:11
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Niedersachsen
Ich habe bei der RAK Celle nachgefragt.
Die Antwort lautet, daß in der CoronaImpfV nur die Notare und Rechtsanwälte genannt sind, nicht die Mitarbeiter/innen. Für die Angestellten kann die Kammer daher keine Bescheinigungen ausstellen. Es wird empfohlen, Sammeltermine mit dem Arbeitgeber bei den Impfzentren zu beantragen und den Arbeitgeber um Austellung einer anwaltlichen Bescheinigung zu bitten, notfalls noch den Arbeitsvertrag mitzunehmen.
Ich finde die Antwort eigentlich etwas enttäuschend. Eine Bescheinigung der Kammer habe ich nicht erwartet, aber anscheinend sind andere RAK doch bemühter, die Frage der Impfpriorisierung auch für anwaltliche Mitarbeiter zu klären. Die Kammern in NRW haben nach meiner Recherche bei dem entsprechenden Ministerium nachgefragt. Und wenn ich hier lese, dass die RAK Brandenburg Arbeitgeberbescheinigungen zur Verfügung stellt, ärgere ich mich sogar etwas über die Antwort.
Die Antwort lautet, daß in der CoronaImpfV nur die Notare und Rechtsanwälte genannt sind, nicht die Mitarbeiter/innen. Für die Angestellten kann die Kammer daher keine Bescheinigungen ausstellen. Es wird empfohlen, Sammeltermine mit dem Arbeitgeber bei den Impfzentren zu beantragen und den Arbeitgeber um Austellung einer anwaltlichen Bescheinigung zu bitten, notfalls noch den Arbeitsvertrag mitzunehmen.
Ich finde die Antwort eigentlich etwas enttäuschend. Eine Bescheinigung der Kammer habe ich nicht erwartet, aber anscheinend sind andere RAK doch bemühter, die Frage der Impfpriorisierung auch für anwaltliche Mitarbeiter zu klären. Die Kammern in NRW haben nach meiner Recherche bei dem entsprechenden Ministerium nachgefragt. Und wenn ich hier lese, dass die RAK Brandenburg Arbeitgeberbescheinigungen zur Verfügung stellt, ärgere ich mich sogar etwas über die Antwort.
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4848
- Registriert: 30.07.2007, 09:23
- Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
- Wohnort: NRW
naja, die RAK Brandenburg stellt ein Muster zur Verfügung. Das Ausstellen einer Arbeitgeberbescheinigung sollte ein RA allerdings auch ohne Muster hinkriegen Wir werden unseren Mitarbeitern auf Wunsch auch Bescheinigungen ausstellen und Ihnen sagen, dass sie auf § 4 Abs. 1 Nr. 4 der Impfverordnung hinweisen sollen, wenn sie sich auf irgendwelche Listen setzen lassen. Ob das dann so durchläuft entscheidet ja letztlich das Impfzentum/der Arzt.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11