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Wolke187
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#1
23.12.2020, 09:39
Hallo zusammen,
Wir haben hier einen Beschluss des OLG vorliegen, indem unsere Berufung zurückgewiesen wurde. Kann ich hiergegen noch ein Rechtsmittel einlegen?
![Weihnachten :xmas](./images/smilies/xmas1.gif)
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Sonnenkind
- ...ist hier unabkömmlich !
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#2
23.12.2020, 09:49
Schau dir mal § 542 ZPO ff. an. Zusätzlich stellt sich dann noch die Frage, ob Zivil- oder Strafrecht. Im Strafrecht gibt es andere Fristen zu beachten. Bei Strafrecht bitte § 341 StPO ff. beachten.
![Bild](https://www.cosgan.de/images/midi/verschiedene/d010.gif)
Liebe Grüße Sonnenkind
![Bild](https://www.cosgan.de/images/midi/verschiedene/d010.gif)
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Husky98
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#3
23.12.2020, 10:00
Normalerweise enthält jeder Beschluss eine Rechtsmittelbelehrung oder den Hinweis, dass die Entscheidung nicht anfechtbar ist.
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)