Hallo zusammen,
hoffe, es ist noch jemand da...
Ich habe eine Berufung eingelegt udn die Adresse des Berufungsbeklagten vergessen. Also den Namen habe ich, aber die Adresse nicht. Bitte fragt nicht, wie das passieren konnte.... Ich weiß es selber nicht.
Laut LAG ist alles in Ordnung, weil ja das Urteil dabei war und die Bevollmächtigten erster Instanz benannt sind.
meint ihr es ist sinnvoll, dass ich da doch noch eine Rubrumsberichtigung hinsichtlich der Adresse des Berufungsbeklagten schicke??? Frist läuft Gott sei dank morgen erst aus
Tatjana
Adresse des Berufungsbeklagten vergessen
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Tatjana
etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen
Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.
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Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten
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Wenn die Frist erst morgen ausläuft, würde ich es einfach machen.
Im besten Fall ist es überflüssig, schadet aber auch nicht und im anderen Fall hast du damit die Berufung gerettet
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Ich glaub, dass das unschädlich ist. Da steht ja nirgends, dass man die Anschrift nochmal angeben muss, die ergibt sich ja aus dem beigefügten Urteil.
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/be ... ien-337909
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Theoretisch ja,
Praktisch haben wir sie auf den Freitag gelegt
Tatjana
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Bisher war ich der Meinung, dass Samstags, Sonntags und auch Feiertags keine Fristen ablaufen (weder theoretisch noch praktisch).Tatjana H. hat geschrieben: ↑02.12.2020, 10:32Theoretisch ja,
Praktisch haben wir sie auf den Freitag gelegt
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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So steht es auch explizit in § 193 BGB und § 222 II ZPOicerose hat geschrieben: ↑02.12.2020, 13:44Bisher war ich der Meinung, dass Samstags, Sonntags und auch Feiertags keine Fristen ablaufen (weder theoretisch noch praktisch).Tatjana H. hat geschrieben: ↑02.12.2020, 10:32Theoretisch ja,
Praktisch haben wir sie auf den Freitag gelegt
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Ja, natürlich steht das so da drin....Refa-99 hat geschrieben: ↑02.12.2020, 15:35So steht es auch explizit in § 193 BGB und § 222 II ZPOicerose hat geschrieben: ↑02.12.2020, 13:44Bisher war ich der Meinung, dass Samstags, Sonntags und auch Feiertags keine Fristen ablaufen (weder theoretisch noch praktisch).Tatjana H. hat geschrieben: ↑02.12.2020, 10:32Theoretisch ja,
Praktisch haben wir sie auf den Freitag gelegt
Ich leihe euch gerne meinen Chef, bei dem laufen fristen an jedem tag ab... ihr solltet mal sehen, wie nervös er wird, wenn ich die Frist auf den nächsten Tag datiere anstatt auf den vorhergehenden....
Tatjana
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Nee, Tatjana, behalt ihn ruhig.
Ich wollte damit auch nur klarstellen (für eventuelle spätere Leser dieses Themas), dass es wenige Tage gibt, wo keine Frist abläuft (also man eigentlich keinen Herzinfarkt haben muss).
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Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück