Hallo zusammen,
vielleicht könnt ihr mir beim Denken helfen:
Wir haben aufgrund Insolvenzanmeldung einen Betrag von 0,53 € erhalten. Wir wollten diesen an die Mandantin auszahlen und haben festgestellt, dass diese verstorben ist. Auf Nachfrage beim Gericht bekamen wir die Antwort, dass 15 Erben vorhanden sind.
Und nun? Erbschein anfordern um zu sehen, wer das Erbe angenommen hat ?
Eigentlich ist es den ganzen Aufwand nicht wert wg. dem geringen Betrag. Ich würde ja gern noch 2 Jahre abwarten, um zu sehen, ob nochmals Gelder zur Auszahlung kommen.
Wie handhabt ihr das ?
LG Daniela
Fremdgeldauszahlung - Mandant verstorben
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@DaniMendl: ergänze bitte kurz deine Berufsbezeichnung (siehe Forenregeln). Vielen Dank!
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Bei dem Betrag ist das Fremdgeld ja schon alleine durch die Anfrage beim Gericht aufgebraucht. Ich würde das auf Zinserträge buchen und basta. Da ist jeder Handgriff zu viel.
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