Schlichter, Schlichtungsverfahren

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rentier

#1

27.10.2005, 09:32

Hallo, liebe User, :roll:

Ich hätte mal einige Fragen bezüglich eines (amtlich bestellten) Schlichters.
Wie kommt man dazu ? Darf dieses Amt jeder Jurist begleiten ? Muss man eine Prüfung ablegen ?

Was geschieht, wenn sich die Parteien im Schlichtungsverfahren nicht einigen können, der Schlichter versucht zu vermitteln, scheitert aber, es kommt zu keiner Annäherung.... was wäre nun die nächst höhere Instanz ?
Oder - gesetzt den Fall, der Schlichter spricht einen Schlichtungsspruch, wie kann sich eine (benachteiligte) Partei "wehren" ?
Müßte jetzt eine Partei, die sich i Nachteil sieht, bei Gericht Klage einreichen?
Kann man einen Schlichter auch absetzen, wenn man merkt, dass er parteiisch handelt oder schreibt ?

Für alle Antworten eine dickes DANKE im voraus.
Viele liebe Grüße :wink: :lol:
rentier

#2

28.10.2005, 11:24

:wink: :klugscheiss
Hallo und Guten Tag,
habe ein bissl im Internet rechargiert und dazu folgendes gefunden:

Das Gesetz über das Schiedsverfahren steht in der ZPO
10. Buch - Schiedsrichterliches Verfahren (§§ 1025-1066)
3. Abschnitt - Bildung des Schiedsrichters (§§ 1034-1039).

Falls jemand auch mal in die Lage kommt.... irgendwie unangenehm, wenn man den erst gewählten Schiedsrichter für parteilich hält... :wippe

Wünsche allen ein wunderschönes Herbstwochenende !
:mahlzeit
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