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pepe
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#1
01.04.2020, 16:37
Hallo Zusammen,
ich habe eine dringende Frage, weil der Anwalt auf der Gegenseite sich sehr unhöflich verhält und ich noch ewtas vorbereiten will.
Anwalt auf der Gegenseite hat uns einen Schriftsatz rübergefaxt und uns aufgefordert ein entsprechendes Empfangsbekenntnis abzugeben. Ein vorbereitetes EB hat er natürlich nicht mitgeschickt.
Wenn ein vorbereitets EB fehlt, ist dann überhaupt richtig von Anwalt zu Anwalt zugestellt?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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Anahid
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#2
01.04.2020, 16:49
Die Beifügung eines schriftlichen EB ist nicht zwingend erforderlich. Es reicht, wenn die Bestätigung der Zustellung angefordert. wird (s.
OLG Hamm, Urteil vom 12.01.2010 - hier Rn. 30 ff.).
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)