Zeitspanne zwischen Widerspruch und streitigem Verfahren

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Sabinchen0900
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#1

25.02.2020, 08:48

Guten Morgen Ihr Lieben,

ich soll in einem vor über zwei Monaten durchgeführten Mahnverfahren (wir waren die Widerspruchsgegner) eine Kostenentscheidung nach § 269 ZPO beim LG beantragen.
Allerdings habe ich hier etwas Bauchschmerzen, weil ja immer noch das streitige Verfahren in der Luft hängen könnte?
Dauert es in Euren Landgerichtsbezirken auch manchmal so extrem lange zwischen Einlegung des Widerspruchs, Abgabe an das Landgericht und Eröffnung des streitigen Verfahrens oder ist das nur bei uns so?

Ich wünsche einen fröhlichen Arbeitstag. HELAU
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Adora Belle
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#2

25.02.2020, 10:25

Ich verstehe Deine Frage nicht ganz. Ihr habt Widerspruch erhoben? Dann wisst Ihr doch gar nicht, wie das Verfahren weitergeht. Der Gegner hat bis zur Verjährung Zeit, das Verfahren abgeben zu lassen und den Anspruch zu begründen. Wenn Ihr das forcieren wollt, müsstet Ihr selbst die Abgabe beantragen.
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