Guten Morgen udn Hallo,
ich habe da mal eine Frage, die ich nicht finden kann im Internet.
Wir tragen immer eine Frist ein, dass bis 1 Woche vor dem Gerichtstermin noch Schriftsätze/Stellungnahmen einzureichen sind. Jetzt hatten wir das schon zweimal, dass wir von der Gegenseite als verspätet gerügt wurden.
Gibt es eine feste Frist, bis wann Schriftsätze bei einem Kammertermin ein zureichen sind???
Vielen Dank für eure Hilfe.
Arbeitsrecht - Fristen vor Gerichtstermin
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Tatjana
etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen
Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.
Manieren machen uns zu Menschen
Ich bin der Meister meines Los.
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Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten
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Wir haben bei solchen Schriftsätzen dann einfach direkt selbst zugestellt per Fax und/oder E-Mail.§ 132 ZPO hat geschrieben: (1) Der vorbereitende Schriftsatz, der neue Tatsachen oder ein anderes neues Vorbringen enthält, ist so rechtzeitig einzureichen, dass er mindestens eine Woche vor der mündlichen Verhandlung zugestellt werden kann. Das Gleiche gilt für einen Schriftsatz, der einen Zwischenstreit betrifft.
[...]
Ergänzung: Die Vorschriften der ZPO gelten hier gem. §46 II ArbGG:
§46 ArbGG hat geschrieben: [...]
(2) Für das Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs gelten die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über das Verfahren vor den Amtsgerichten entsprechend, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
[...]
- Anahid
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Und vor allem Dingen ist zu beachten, dass dann, wenn Du eine Woche vor dem Termin einträgst, Verspätung eintritt. Denn die Frist lautet mindestens eine Woche vor der mündlichen Verhandlung; ergo....Termin am 03.02.2020 um 9 Uhr = Fristablauf 27.01.2020 um 9 Uhr. Darum trag ich 1 Woche + 1 Tag ein.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Wir tragen auch immer 8 Tage vor Termin ein.Anahid hat geschrieben: ↑21.01.2020, 11:05Und vor allem Dingen ist zu beachten, dass dann, wenn Du eine Woche vor dem Termin einträgst, Verspätung eintritt. Denn die Frist lautet mindestens eine Woche vor der mündlichen Verhandlung; ergo....Termin am 03.02.2020 um 9 Uhr = Fristablauf 27.01.2020 um 9 Uhr. Darum trag ich 1 Woche + 1 Tag ein.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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Suuuper..... Vielen vielen Dank
dann waren wir bei ersten Mal wirklich zu spät aber beim zweiten Mal, also jetzt habe ich 14 Tage vorher den Schriftsatz eingereicht und der Gegenseite auch direkt per Mail udn Fax übermittelt...
Ok, dann targe ich die Frsiten einfach 2 Wochen vorher ein udn dann bin ich ja sicher.
Vielen vielen Dank nochmal an alle
dann waren wir bei ersten Mal wirklich zu spät aber beim zweiten Mal, also jetzt habe ich 14 Tage vorher den Schriftsatz eingereicht und der Gegenseite auch direkt per Mail udn Fax übermittelt...
Ok, dann targe ich die Frsiten einfach 2 Wochen vorher ein udn dann bin ich ja sicher.
Vielen vielen Dank nochmal an alle
Tatjana
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