Ist ja wohl lächerlich.
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Das ist aber grundsätzlich ein Standardsatz, der in vielen Verträge vorkommt. Bei dem hätte ich jetzt weniger Bauchschmerzen. Allerdings ist der in einem Vertrag einer Rechtsanwaltsfachangestellten eher unüblich.GVZ-Schickerin hat geschrieben: ↑14.09.2018, 11:02Und dann gibt es noch so einen komischen Passus mit den Rechten an meinen Arbeitsergebnissen. Sollte ich dazu beitragen, so habe ich das verstanden, und etwas zugunsten der Firma erschaffen, dann habe ich aber keine Rechte mehr dran. Vielmehr soll ich dann unter einem weiteren Punkt auf die Nennung als Urheber/Miturheber verzichten und einem Hinweis auf den Arbeitgeber zustimmen. Und noch mehr so ein Blödsinn. Wenn ich also eine Arbeitserleichterung (z.B. Excelprogramm) erschaffen würde, dann habe ich selber keine Rechte mehr dran? Das sind ganz viele Punkte, aber ok, gilt wohl eher für Itler, aber was hat das in meinem Vertrag zu suchen.