Hallo,
ich habe hier ein Problem. Es wurde eine WEG verklagte. Eine Partei der WEG vertreten wir, dieser stimmt aber der Klage zu und möchte auf seiten des Klägers beitreten. Also von der Beklagten- auf die Klägerseite wechseln. Soweit ich verstanden habe, ist ein Parteibeitritt nur möglich, wenn man nicht schon Partei ist (hier auf der Beklagtenseite). Mein Cheffe meint aber, ein Parteibeitritt ginge. Die Klage ist schon anhängig. Ich meine, dass das nicht geht.
In einer vorherigen Klage (gleiche Sachlage) haben wir für den Mandanten ein sofortiges Anerkenntnis abgegeben, weil er auch hier dem Kläger vollumfänglich zustimmte. Da meinte das Gericht, da die WEG verklagt wurde, kann nicht ein Einzelner (hier unser Mandant) ein Anerkenntnis abgeben.
Deshalb kam mein RA auf die Idee, dass er die Parteiseite wechseln könne. Ich meine, dass das eben nicht funktioniert.
Hat da jemand eine Idee?
Danke
Parteibeitritt bzw. -wechsel von Beklagten- auf Klägerseite
- mücki
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Das dürfte nicht gehen, da die Mitglieder der WEG "notwendige Streitgenossen" sind. Schau mal hier, vielleicht hilft euch das: https://openjur.de/u/436951.html
Und hier kannst du das Wichtigste zum Thema Streitgenossenschaft nachlesen:
http://www.rechtslexikon.net/d/streitge ... schaft.htm
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http://www.rechtslexikon.net/d/streitge ... schaft.htm
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 65018.html
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 67431.html
glaube, das triffts ganz gut?
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 67431.html
glaube, das triffts ganz gut?