Selbständige Refa auf „450 €-Basis“

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Soenny
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#11

07.02.2018, 06:39

Der Nebenverdienst wird voll mit dem Gehalt des Vollzeitjobs versteuert ;) Die 17.500 € sind nicht die Hinzuverdienstgrenze, sondern die Grenze bis zu der man als Kleinunternehmer "durchgeht" (s. § 19 UStG).
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#12

08.02.2018, 13:08

Ich habe mich leider getäuscht, meine Kollegin ist auf 450 € bei uns angestellt. Sie meinte aber jetzt, dass das bis 450 € im Monat auch steuerfrei wäre, wenn du auf selbstständiger Basis arbeiten würdest. Aber keine Garantie hierfür :lol:
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Memnoch
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#13

11.02.2018, 14:10

Welche Vorteile Du als Selbständige bei stundenweiser Beschäftigung in dem geringen Umfang hast, sehe ich nicht ganz. Bequem für den Auftraggeber wäre das allerdings schon.

Als angestellte Kraft auf 450 Euro-Basis hast Du weiterhin alle Arbeitnehmerrechte und wirst, so ist es jedenfalls vorgesehen, über Deine Einsatzzeiten frühzeitig informiert. Als Selbständige kann es Dir da passieren, dass Du Dir Nachmittag X freihälst, der Auftragnehmer aber kurzerhand umdisponiert und Du gar nichts verdienst. Davor würden einen vermutlich vernünftige AGB schützen.

Eine Berufshaftpflichtversicherung kostet nicht die Welt, ist aber bereits sinnvoll, wenn z. B. ein Becher Kaffee wer-weiß-was ruiniert.

Warum Nebenverdienste aus selbständiger Arbeit bis 450 Euro "steuerfrei" sein sollten, erschließt sich mir nicht. Nicht umsonst wird der Minijob "pauschalversteuert".
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