Meine Kollegin:
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LG
sharky
Das tut mir sehr leid und ich drücke Dir alle Daumen.Drusillaloony hat geschrieben:Hallo,
mir ist gerade erst was richtig Schlimmes passiert. Ich habe in einer Angelegenheit die Frist vermasselt. Habe den Posteingang wie immer gemacht (war super stressig, weil ich an dem Tag allein für alle 4 Anwälte zuständig war) und dabei war ein Schreiben des Gerichts dass wir anliegend einen Beschluss erhalten und dass wir in dieser Sache noch nicht mandatiert sind. Ich also die Frist notiert zur Beschwerde gegen den Beschluss und die Vertretungsanzeige als Entwurf geschrieben. Entwurf und Posteingang oben auf die Akte geheftet wie immer und der Anwältin vorgelegt. Am folgenden Tag wurde der Entwurf ausgefertigt und die Frist lief.
Wir haben keine Vorfristen und haben die Beschwerde, wie bei uns leider sehr oft üblich, kurz vor Feierabend am Tag des Fristablaufes rausgefaxt.
Nun erhielten wir ein Schreiben vom Gericht, dass die Beschwerde nicht fristgerecht eingelegt wurde, da der Mandantin der Beschluss schon zwei Tage früher zugestellt worden war und die Frist natürlich ab diesem Tag lief.
Ich fahre jetzt in die Kanzlei um mir mein Donnerwetter einzuholen und weiss nicht was ich sagen kann außer mich zu entschuldigen. Ich hätte da einfach besser schalten müssen und sehen müssen dass nicht die Zustellung an uns die Frist in Gang gesetzt hat. Aber das hab ich nunmal nicht!
LG
So ist das richtig.Crydea hat geschrieben:Wenn ich Post mache, muss jetzt alles andere warten!