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KaTh
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#1
29.11.2017, 10:24
Hallo!!
In der ersten Instanz gab es eine Streitverkündung!
Jetzt ist gegen das Urteil Berufung eingelegt worden. Muss ich hier den Streit neu verkünden oder "gilt" die Streitverkündung aus der I. Instanz weiter?
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
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sansibar
- ...ist hier unabkömmlich !
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#2
29.11.2017, 13:25
Ist der Streitverkündete dem Verfahren beigetreten?
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
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KaTh
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#3
29.11.2017, 14:05
...keine Beitretung, keine Reaktion, rein gar nichts ...
Also werde ich wohl die Streitverkündung wiederholen müssen?