Hallo,
ich schildere mal kurz den Fall:
Das Auto vom Chef hat eine Delle und Kratzer abbekommen durch die Nachbarin. Ich sollte dies der gegnerischen Haftpflicht melden; die Haftpflicht hat ihre Eintrittspflicht erklärt.
Das Chefauto ist im übrigen ein Leasingfahrzeug. In meinem Urlaub hat Chef das Auto in die Werkstatt gegeben. Da er jedoch keine Schadenanzeige bei seiner Vollkasko angegeben hat, musste er für den Schaden in Vorkasse gehen.
Auf der Rechnung der Werkstatt sind Reparaturkosten in Höhe von 1.421,82 EUR angegeben.
Nun hab ich die Akte wieder auf den Schreibtisch bekommen und soll gegenüber der gegnerischen Haftpflicht die Rechtsanwaltsgebühren abrechnen.
Ich muss dazu sagen, dass ich noch nie im Verkehrsrecht tätig war. Kann mir jemand sagen, wie ich das jetzt gegenüber der gegnerischen Haftpflicht abschließend formuliere und was ich abrechnen kann?
Vielen Dank!
Abrechnung mit gegnerischer Haftpflichtversicherung
- Frau Geheimrat
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 334
- Registriert: 04.12.2008, 09:12
- Beruf: ReNo
- Software: RA-Micro
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 227
- Registriert: 09.09.2010, 09:21
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
Also bei uns wird gegenüber der gegnerischen HV der Regulierungsbetrag der HV als GW in der Rechnung angegeben. wenn noch nix von gegn. HV reguliert, Reparaturrechnung geltend machen + RA-Geb. im Schreiben aufschlüsseln, dann zahlen die normalerweise alles gleichzeitig.
Es wird ganz normal abgerechnet (1.3 GE + P+T). Da Rechnung in eigenen Namen gestellt wird, ohne Steuer.
Grüße
Neffi
Es wird ganz normal abgerechnet (1.3 GE + P+T). Da Rechnung in eigenen Namen gestellt wird, ohne Steuer.
Grüße
Neffi
Ich bin ein Niemand. Niemand ist perfekt. Ergo: Ich bin perfekt!
Der Fehler sitzt meistens vor dem Gerät.
Der Fehler sitzt meistens vor dem Gerät.
- Frau Geheimrat
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 334
- Registriert: 04.12.2008, 09:12
- Beruf: ReNo
- Software: RA-Micro
Vielen Dank!Neffi hat geschrieben:Also bei uns wird gegenüber der gegnerischen HV der Regulierungsbetrag der HV als GW in der Rechnung angegeben. wenn noch nix von gegn. HV reguliert, Reparaturrechnung geltend machen + RA-Geb. im Schreiben aufschlüsseln, dann zahlen die normalerweise alles gleichzeitig.
Es wird ganz normal abgerechnet (1.3 GE + P+T). Da Rechnung in eigenen Namen gestellt wird, ohne Steuer.
Grüße
Neffi