Kostentragungspflicht Einreichung Antrag KindesUH

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Frau_Amsel
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#1

22.06.2017, 13:42

Hallo liebe Wissenden!

Ich habe folgendes Problem:

Wir haben einen Unterhaltsschuldner zur Zahlung von KindesUH aufgefordert mit Auskunftserteilung zum Einkommen. Der Unterhaltsschuldner weigerte sich aber wochenlang, Auskunft zum Einkommen zu erteilen und zahlte auch keinen KindesUH. Es gab hier ein ziemlich langes Hin und Her.

Daraufhin haben wir auf Wunsch des Mdt. einen Antrag auf Zahlung des Mindestunterhaltes beim AG gestellt mit VKH - Antrag. Der Antrag auf Gewährung von VKH wurde der Ggs. zugestellt. Hiernach ging die Ggs. zum Jugendamt und schuf einen Titel über den Mindestunterhalt.

Nunmehr weigert sich das Gericht, Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen oder der Ggs. die Kosten aufzuerlegen. Ich weiß nicht mehr, wie ich hier noch argumentieren soll. Es ist ein ständiges Hin und Her mit der Ggs.

Habt Ihr noch Argumentationshilfe bezüglich der VKH-Bewilligung oder der Auferlegung der Kosten an die Ggs.? Evtl. kennt jemand entsprechende Urteile oder Textquellen. Hier habe ich leider nichts entsprechendes gefunden, wusste aber auch nicht so richtig, was ich als Suchbegriff eingeben soll.

Vielen Dank schon mal!
Liebe Grüße,

Frau Amsel
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