Hallo an Alle,
ich kann heute einfach nicht klar denken, wahrscheinlich ist die Lösung ganz einfach, aber ich komm nicht drauf!
Also, meine Kollegin ist Ende Dezember 2016 in Elternzeit gegangen und hat zum 30.04.2017 dann gekündigt. Jetzt kann man ja gem. § 17 BEEG den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat um ein Zwölftel kürzen...was heißt denn das??
Sie hatte pro Jahr 24 Tage Urlaub, also zwei Tage pro Monat. Bis Ende April d. J. sind also 8 Urlaubstage angefallen. Was ist denn jetzt ein Zwölftel von 8 Tagen ich komm einfach nicht klar mit der Berechnung
Kann mir jemand helfen??
das Rehlein
Urlaub während der Elternzeit
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Ähm... entweder ich versteh dich falsch, oder ich hab in meiner Elternzeit was falsch gemacht, aber während der Elternzeit gibts keinen Urlaub... Ich würde also meinen, deine Kollegin hat dieses Jahr keinen Urlaub, da Elternzeit.
Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert!
Ironie ist das Salz in der Suppe, was das Aufgetischte erträglich macht!
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Habe ich auch gedacht, aber während der Elternzeit entsteht durchaus ein Urlaubsanspruch. Sogar in voller Höhe, wenn man als Arbeitgeber nicht mitteilt, dass man diesen um 1/12 kürzt, das hat mein Chef gemacht. Aber jetzt wissen wir hier trotzdem nicht, wie wir ausrechnen sollen, was ihr noch zusteht.
Ich glaub übrigens, das wissen die meisten nicht, dass sie Urlaubsanspruch haben (was anderes gilt nur bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit)....
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Urlaubsanspruch entsteht nur während des Mutterschutzes. Während der Elternzeit entsteht er nicht. Das wäre ja auch nicht tragbar. Stell Dir vor, jemand ist 3 Jahre weg und kommt dann mit 90 Tagen Resturlaub wieder
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Da würde mich mal die Rechtsgrundlage interessieren.Rehlein39 hat geschrieben:Habe ich auch gedacht, aber während der Elternzeit entsteht durchaus ein Urlaubsanspruch. Sogar in voller Höhe, wenn man als Arbeitgeber nicht mitteilt, dass man diesen um 1/12 kürzt,
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Pro Monat um 1/12 kürzen heißt doch einfach, dass für die Zeit der Elternzeit der Urlaub weggekürzt wird. Genau das steht in §17 BEEG.
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In § 17 BEEG steht aber nicht, dass der ArbG mitteilen muss, dass er den Urlaub entsprechend kürzt.
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Natürlich komplett weg, der AN arbeitet doch nicht. Warum soll ihm da Erholungsurlaub zustehen?Rehlein39 hat geschrieben:1/12 heißt komplett weg ?
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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