Streitverkündung EX-Mandant

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eva1512
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#1

09.02.2017, 11:50

Hallo liebe Community,

ich habe folgendes Problem:

Die Rechtsschutzversicherung unseres EX-Mandanten hat uns verklagt wegen Auskunft und Zahlung. Der zuständige RA in der Sache ist zu einer anderen Kanzlei gewechselt, hat uns aber geraten unserem ehemaligen Mandanten den Streit zu verkünden. Ich weiß nun leider gar nicht wie das geht und bin alleine im Büro. Muss die Streitverkündung an das Gericht, bei dem die Klage anhängig ist? Wie formuliere ich das?

Vielen Dank schonmal!
Hühnerhaufen
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#2

09.02.2017, 12:18

Ja, es geht zu dem anhängigen Gericht, gleiches Aktenzeichen.

Die Formulierung würde ich allerdings einen Anwalt machen lassen, das ist wohl eher seine Aufgabe, es müssen ja auch Unterlagen eingereicht werden.

Da hier keine Fristen laufen, kommt es auf einen Tag mehr oder weniger wohl nicht an.

Gruß
Hühnerhaufen
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paralegal6
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#3

09.02.2017, 12:22

"§ 73 Form der Streitverkündung Zum Zwecke der Streitverkündung hat die Partei einen Schriftsatz einzureichen, in dem der Grund der Streitverkündung und die Lage des Rechtsstreits anzugeben ist. Der Schriftsatz ist dem Dritten zuzustellen und dem Gegner des Streitverkünders in Abschrift mitzuteilen. Die Streitverkündung wird erst mit der Zustellung an den Dritten wirksam."

wie Hühnerhaufen, inhaltlich vortragen kann ja nur der alte RA, den Klagabweisungsantrag müsste ja auch er formulieren, wenn er die Sache alleine gemacht hat. Ich würde eher sagen, dass er der Beklagte ist? Seit ihr eine GbR? war er bei euch angestellt? der Haftpflichtversicherung gemeldet?
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Kanzleihund
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#4

09.02.2017, 14:10

Meldung an die Haftpflichtversicherung dürfte gar nix bringen.
Hier geht es um einen Bereicherungsanspruch wegen angeblich überzahlter Gebühren und gerade nicht um Schadenersatz wegen fehlerhaften Verhalten.

Wem man hier den Streit verkündet :kopfkratz .
Das ist hier noch die Frage.

Wenn die Gebühren schlicht falsch (zu hoch) in Rechnung gestellt wurden oder die Restschutzversicherung einfach mehr gezahlt hat, als auf der Rechnung stand. Dann braucht ihr Eurem Mandanten gar nicht erst den Streit verkünden. Denn der muss Euch die Gebühren, die Euch nicht zustehen, in diesem Fall auch nicht erstatten.
Hier müsste man bloß noch sehen, ob kanzleiintern der damalige Kollege oder schon Eure Kanzlei die Gebühren vereinnahmt ist. Ist Ersteres der Fall, dann dem Kollegen den Streit verkünden.

Sofern die Gebühren zu Recht erhoben wurden, die Rechtsschutz aber im Verhältnis zu Eurem Mandanten nicht dafür aufkommen muss (z.B. bei vorsätzlichen Straftaten), dann würde sich eine Streitverkündung an den Mandanten rechnen.

Aber mal ganz ehrlich: Warum werden Refas mit derartigen Sachen betraut. Das gehört auf den Tisch des zuständigen Anwalts bzw. der Partner der Kanzlei.
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Anahid
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#5

09.02.2017, 18:37

Ich versteh ehrlich gesagt überhaupt nicht, warum hier dem Mandanten der Streit verkündet werden soll. Der Mandant erstellt doch nicht die Rechnung, sondern Ihr. Wenn die Versicherung hier davon ausgeht, dass Ihr zu hohe Gebühren berechnet habt, dann hat doch der Mandant damit nix zu tun. Wie Kanzleihund schon sagte: der einzige, der hier wegen Streitverkündung in Frage käme, wäre der Anwalt, der das damals bearbeitet hat und jetzt wohl nicht mehr in der Kanzlei ist.
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eva1512
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#6

09.02.2017, 20:09

Erstmal Danke an alle die geantwortet haben!

Ich weiss leider auch nicht genau, warum hier dem Mandanten der Streit verkündet werden soll, ich hab von meinem Chef die Stellungnahme des alten Sachbearbeiters bekommen, in der er halt geraten hat, den Streit zu verkünden. Mein Chef meinte nur gucken Sie mal ob Sie damit zurecht kommen und bereiten dann die Streitverkündung vor. Ich dachte auch der verarscht mich, ich bin nicht mal Vollzeitangestellte, sondern nur Werkstudentin (BWL nicht Jura) und muss zum Teil vieles machen, dass nicht meine, sondern Aufgabe eines RAs ist. Aber naja das ist ein anderes Thema :-?

Eigentlich war mir nur wichtig zu wissen, bei welchem Gericht das einzureichen ist und wegen der Formulierung werde ich mir einfach was zusammen basteln, im Internet gibt es ja ein paar Vorlagen. Mehr kann ich ja auch nicht machen, der Rest ist dann das Problem meines Chefs!

:thx
eva1512
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#7

09.02.2017, 20:17

paralegal6 hat geschrieben:"wie Hühnerhaufen, inhaltlich vortragen kann ja nur der alte RA, den Klagabweisungsantrag müsste ja auch er formulieren, wenn er die Sache alleine gemacht hat. Ich würde eher sagen, dass er der Beklagte ist? Seit ihr eine GbR? war er bei euch angestellt? der Haftpflichtversicherung gemeldet?
Also das Verfahren lief erstmal gegen unsere Kanzlei und den alten RA, gegen den wurde die Klage aber zurückgenommen. Jetzt läuft das Verfahren nur noch gegen uns. Es handelt sich um ein RA-GmbH. Ob es der Haftpflicht gemeldet wurde weiß ich leider nicht. Das ist für mich aber erstmal eh nicht wichtig, mir ging es nur darum, wie die Streitverkündung zu formulieren ist und an welches Gericht es geht. Alles andere ist nicht mein Problem, sondern das meines Chefs ;)

LG Eva
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paralegal6
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#8

10.02.2017, 08:32

wie gesagt um die Streitverkündung formulieren zu können musst du den ganzen Sachverhalt kennen, das ist kein Zweizeiler. Das ist Aufgabe des RA
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eva1512
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#9

10.02.2017, 13:26

Also nochmal lieben Dank an alle die geantwortet haben. Die Sache hat sich erledigt. Mein Chef möchte sich mit der Gegenseite einigen, also ist eine Streitverkündung nicht mehr notwendig.

LG Eva
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