Hallo zusammen,
bin mir eigentlich sicher, dass das Urteil nicht berufungsfähig ist, wollte jedoch nochmals eure Bestätigung.
Streitwert wurde auf 601,70 € und seit dem 14.07.2016 (VT) auf 592,90 € festgesetzt. Denkt ihr auch so?
Urteil berufungsfähig
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Das kommt auf die Entscheidung an, die Ihr angreifen wollt.
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Die Gegenseite wurde zur Zahlung verurteilt. Jedoch wurde sie nur zu einem Teilbetrag der Klageforderung verurteilt. Somit den Differenzbetrag, wenn das Urteil berufungsfähig wäre.
Liebe Grüße Strohblume
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Das Urteil ist für euch berufungsfähig, wenn ihr einen Beschwerdewert von über 600 € habt. Ansonst wäre es eine Nichtzulassungsbeschwerde der Berufung möglich. Frist auch hier 1 Monat
- Adora Belle
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Eure Beschwer muss mehr als 600 EUR betragen, §511 Abs.2 Satz 1 ZPO. Das ist bei Euch ja dann offenbar nicht der Fall.
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Ja, das war ja auch meine Meinung. Wollte nur noch mal die Bestätigung von euch. Vielen Dank.
Liebe Grüße Strohblume