Wie habt ihr euch das vorgestellt? Wollt ihr sie zur Unterschrift unter einem Aufhebungsvertrag zwingen? Ansonsten kriegst du einen Azubi nach der Probezeit nicht mehr los. Sie muss schon den goldenen Löffel geklaut haben, damit man eine Kündigung rechtfertigen kann. Sorry, aber da seid ihr mindestens 2 Monate zu spät dran, das hättet ihr in der Probezeit machen müssen.steini hat geschrieben:Wenn sie ernsthates Interesse hat dann muss sie sich um 180 Grad wenden, ansonsten ist von zum Monatsende auch Schluss für sie.
Erwarte ich zuviel von einem Azubi?????!!!
- Mariposa2
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Ich lese die Beiträge alle hier zum 3 mal und beleibe immer wieder an der Frage hängen. Sind normale Angestellte eigentlich weisungsberechtigt ? Also ich für meinen Teil ,zeige einem Azubi was oder erkläre etwas, aber ich bilde definitiv nicht aus. Warum ? Ich habe garkeine Ausbilderschein. Ich bin garnicht befugt ausbilden zu dürfen, daher wundert es mich das hier immer von Ausbildung im Zusammenhang mit Angestellten in Verbindung gebracht werden. Oder habt ihr alle einen Lehrgang besucht und ein Schein in der Tasche. Meines erachtens würde dad anders laufen, wenn man Ausbilder ist, den da hat man auch ein bißchen Sozialpädagogik, geschnuppert und weis wie man dann was wo wie anzupacken hat. Jeder Lehrer und jeder Lehrmeister oder Meister muss einen Ausbilderschein haben mit dem er seine Fähigkeit, unteranderen mit dem Umgang mit Azubis, nachweist. Ich werde ich da bei euch nicht schlau draus.
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Jeder Anwalt kann ausbilden, ohne jemals irgendwelche Scheine gemacht zu haben. Und wenn ich dem Azubi sage, er hat den Weisungen der ReFa zu folgen, dann ist das so.
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Und ich musste deinen Beitrag jetzt 3 x lesen, damit ich überhaupt wusste, was da gemeint ist.joggellive hat geschrieben:Ich lese die Beiträge alle hier zum 3 mal und beleibe immer wieder an der Frage hängen. Sind normale Angestellte eigentlich weisungsberechtigt ? Also ich für meinen Teil ,zeige einem Azubi was oder erkläre etwas, aber ich bilde definitiv nicht aus. Warum ? Ich habe garkeine Ausbilderschein. Ich bin garnicht befugt ausbilden zu dürfen, daher wundert es mich das hier immer von Ausbildung im Zusammenhang mit Angestellten in Verbindung gebracht werden. Oder habt ihr alle einen Lehrgang besucht und ein Schein in der Tasche. Meines erachtens würde dad anders laufen, wenn man Ausbilder ist, den da hat man auch ein bißchen Sozialpädagogik, geschnuppert und weis wie man dann was wo wie anzupacken hat. Jeder Lehrer und jeder Lehrmeister oder Meister muss einen Ausbilderschein haben mit dem er seine Fähigkeit, unteranderen mit dem Umgang mit Azubis, nachweist. Ich werde ich da bei euch nicht schlau draus.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Was sicherlich nicht verkehrt ist - aber in Kanzleien auch nicht Vorschrift.AnjaZ hat geschrieben:Ich habe damals eine Ausbildereignungsprüfung abgelegt.
Und um für noch ein wenig mehr Begriffsverwirrung zu sorgen: Ausbilder ist der RA, allerdings kann jeder in unserem Beruf, der von seinem Chef ne entsprechende Weisung bekommt, sich als Ausbildender um die Azubis kümmern.
Ansonsten wie Adora Belle.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Ging mir genauso Sonnenkind.
Erstmal: Wenn du einem Azubi erklärst, wie etwas und warum es so und so zu machen ist, ist das schon ausbilden. Oder wie sonst willst Du das nennen? Genau das meinen wir hier, wenn wir von ausbilden reden. Man kann auch alles auf die Goldwaage legen. Wenn Du meinst, zum Ausbilden nicht befugt zu sein, dann darfst Du auch das nicht leisten. . Natürlich delegiert fast jeder RA die Ausbildung an die Fachangestellten und macht nicht jeden Pubs selber mit dem Azubi. Dafür sind wir (auch) da.
Und wenn jeder, der ausbilden dürfte, sozialpädagogisch geschult wäre deswegen und darum immer wüsste wie und was, dann gäbe es wohl viele der Probleme ganz allgemein bei Azubis nicht. Als ob das ein Garant dafür wäre, dass man Dinge immer in den Griff kriegt.
Erstmal: Wenn du einem Azubi erklärst, wie etwas und warum es so und so zu machen ist, ist das schon ausbilden. Oder wie sonst willst Du das nennen? Genau das meinen wir hier, wenn wir von ausbilden reden. Man kann auch alles auf die Goldwaage legen. Wenn Du meinst, zum Ausbilden nicht befugt zu sein, dann darfst Du auch das nicht leisten. . Natürlich delegiert fast jeder RA die Ausbildung an die Fachangestellten und macht nicht jeden Pubs selber mit dem Azubi. Dafür sind wir (auch) da.
Und wenn jeder, der ausbilden dürfte, sozialpädagogisch geschult wäre deswegen und darum immer wüsste wie und was, dann gäbe es wohl viele der Probleme ganz allgemein bei Azubis nicht. Als ob das ein Garant dafür wäre, dass man Dinge immer in den Griff kriegt.
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ich würde es hier zunächst mit klaren schriftlichen Dienstanweisungen versuchen: äußeres Erscheinungsbild, Umgangston, Umgang mit Mandanten, Weisungsbefugnisse der/des Vorgesetzten usw.
Ich hatte bei meinem vorherigen Arbeitgeber auch die "Betreuung" der Azubis übertragen bekommen: "Frau H., kümmern Sie sich mal" ... danke den Aktenschrank habe ich zweimal komplett leer geräumt und neu einräumen lassen, nachdem ich mehrfach Akten nicht finden konnte und als Begründung kam "Naja bei B war kein Platz mehr" ich denke, das ABC sollte ein Azubi beherrschen. Die erste Azubine war schnell mit allen Angestellten zum "Du" übergegangen (Ausbildung zur Refa nach verkacktem ersten Staatsexamen, daher schon Ende 20). Ich hab ihr dann gesagt, wenn es nicht funktioniert, wechseln wir wieder zum "Sie" und dann hat sie nichts mehr zu lachen und null Freiräume .. hat auch funktioniert.
Es ist schwer, sich durchzusetzen, aber man muss da wirklich konsequent sein und bleiben.
Ich hatte bei meinem vorherigen Arbeitgeber auch die "Betreuung" der Azubis übertragen bekommen: "Frau H., kümmern Sie sich mal" ... danke den Aktenschrank habe ich zweimal komplett leer geräumt und neu einräumen lassen, nachdem ich mehrfach Akten nicht finden konnte und als Begründung kam "Naja bei B war kein Platz mehr" ich denke, das ABC sollte ein Azubi beherrschen. Die erste Azubine war schnell mit allen Angestellten zum "Du" übergegangen (Ausbildung zur Refa nach verkacktem ersten Staatsexamen, daher schon Ende 20). Ich hab ihr dann gesagt, wenn es nicht funktioniert, wechseln wir wieder zum "Sie" und dann hat sie nichts mehr zu lachen und null Freiräume .. hat auch funktioniert.
Es ist schwer, sich durchzusetzen, aber man muss da wirklich konsequent sein und bleiben.
Dracarys!
Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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Nun ja ich bin erstaunt, aber okay. Ich sehe hier allerdings Gefahren´. Feine Sache wenn man sich der Sache ( auch intensiv) annimmt und für ausgebildeten Nachwuchs sorgen möchte, keine Frage, aber was ist eigentlich wenn's schief geht ? Ich will jetzt auf was bestimmtes hinaus. Wenn Cheffe sagt:" Kümmern Sie sich mal" und er / sie dann sich gar nicht mehr der Sache annimmt. Also ich kenne die heutigen Ausbildungsinhalte nicht. Jetzt geht sie in die Prüfung und stellt fest:" Mensch, Akten nach ABC sortieren, hatte ich ja gar nicht in der Ausbildung, dass hat mir gar niemand gezeigt" und rasselt auf Grund von fehlenden Wissen durch, wer setzt sich dann den Hut dafür auf ? Ihr ? Ich definitiv nicht. Also ich lasse mir dann nicht auf den Schuh pinkeln und sagen " Du hast mir das nicht beigebracht" , die Mütze soll sich Cheffe selber aufsetzen oder und dafür Sorge tragen, dass das nötige Wissen vermittelt wird. Mal von Akten anlegen und sortieren und Kaffee kochen, abgesehen. Also ich halte mich da schön zurück im bei dem Begriff " Ausbilden"
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Wär schön, wenn Du Deine allgemeinen und hier völlig sachfremden Erwägungungen woanders vornehmen könntest. Hier geht es um ein konkretes Problem, das mit Deinen Gedankengängen mal so gar nichts zu tun hat.