Solange das Amt dir dabei nicht im Nacken gesessen hat ist es ja ok. Aber du musst halt nehmen was du bekommst wenn du sonst deine Leistungen nicht mehr erhälst.mrsgoalkeeper hat geschrieben:Und genau das ist der falsche Ansatz und führt - nicht nur in unserem Job - dazu, dass Arbeitgeber meinen, sie könnten Dumpinggehälter zahlen.Bloß weil ich arbeitslos bin muss ich mich ja nicht unter Wert verkaufen. Ich war nach der Ausbildung auch kurzzeitig arbeitslos, weil das von mir aufgerufene Gehalt für damalige Zeit für einen Einsteiger überdurchschnittlich war. Aber am Ende war es, wie mein Lehrer mir vorhergesagt hat: 3 Anwälte haben mich zum Teufel gejagt, der 4. hat gezahlt.Tatjana H. hat geschrieben:Diesen Satz finde ich sehr grenzwertig.... Es gibt Leute die haben nicht die besten Noten und würden eigentlich arbeitslos rum sitzen aber wollen trotzdem arbeiten gehen und sind dann ja froh, wenn sie wenigstens ne Stelle bekommen wo sie NUR 1400,00 € brutto bekommen.....mrsgoalkeeper hat geschrieben:Das Problem an der Stelle sind aber nicht nur die Anwälte, die meinen so wenig zahlen zu müssen sondern genauso die Leute, die für solche Gehälter eine Stelle antreten.
Ich finde halt der Grundgedanke ist schon falsch, dass du ein Anwaltsbüro auch nur mit Azubis führen kannst. Ein RA kann einfach so drei Azubis einstellen und zahlt denen insgesamt das was er für eine Vollzeit mindestens bezahlen müsste. Das kannst du in anderen Branchen gar nicht machen. Mein Vater musste als Schreinermeister den Ausbilderschein machen damit er überhaupt jemandem eine Chance auf ne Ausbildung geben konnte. Da stimmt doch schon was nicht.
Als ich angefangen habe mit der Ausbildung waren wir 3 Azubinen und das hat sich so gehalten bis ich ausgelernt war und übernommen wurde. Und seit ich letztes Jahr da weg bin ist es wieder so.