Langrubrum Hauptsacheklage

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Manuela1
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#1

16.12.2016, 11:55

Hilfe!!!
Jetzt mache ich tatsächlich was zum ersten Mal: Mandant hatte (über Patentanwälte) einstweilige Verfügung beantragt - wurde erlassen. Gegner hatte beantragt, dass Frist zur Hauptsacheklage gesetzt wird; hat Gericht gemacht. Auf den Beschluss, mit dem die Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage gesetzt wurde, haben wir uns gemeldet - Vertretungsanzeige mit komplettem Rubrum - Aktenzeichen des einstweiligen Verfügungsverfahrens. Wir machen jetzt die Hauptsacheklage. Die bekommt ja ein neues Aktenzeichen - ich hab jetzt nochmal ein komplettes Rubrum gemacht, bin mir aber nicht sicher, ob ich das Aktenzeichen des Verfügungsverfahrens auch aufführen sollte oder nicht? Was meint Ihr?
DKB
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#2

16.12.2016, 13:25

Da das Hauptsacheverfahren ein neues Verfahren ist, muss das Aktenzeichen des Einstweiligen Verfügungsverfahrens nicht ins Rubrum, die Sache erhält ein eigenes Aktenzeichen bei Gericht ( in RLP: § 13 Abs. 2 u. 3 AktO ). Aus Eurer Klagebegründung wird sich ja sicherlich ein Hinweis auf das vorangegangene Verfahren ergeben, das genügt dann, damit das Hauptsachegericht ggfs. die Akten beiziehen kann.
Manuela1
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#3

16.12.2016, 13:41

Danke ! Und wie erfährt dann die entsprechende Kammer, dass wir die Frist zur Klageerhebung eingehalten haben?
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