Klage auf Änderung der Freibeträge (Pfändungsfreigrenze)

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Aquarius
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#1

13.12.2016, 10:25

Hallo,
ich soll eine Klage auf Änderung der Freibeträge(Pfändungsfreigrenze) vorbereiten, nur habe ich folgende Frage.
Bei welchem Gericht muss diese eingereicht werden. Am Wohnsitz des Antragstellers oder des Antragsgegners? :panik
:thx
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

13.12.2016, 10:42

Meiner Meinung nach ist dafür das Vollstreckungsgericht zuständig.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Jeffersonfm
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#3

13.12.2016, 22:29

Bist du sicher, dass dein Chef von einer Klage gesprochen hat? Wen vertretet ihr denn? Schuldner oder Gläubiger?
Eine Änderung des Freibetrages kann gem. § 850 f ZPO oder bei Pfändung des P-Kontos gem. § 850 k Abs. 4 ZPO jeweils formlos beim Vollstreckungsgericht beantragt werden. Es kommt darauf an, welche Vollstreckungsmaßnahme gerade läuft, um zu wissen, welche Norm anwendbar ist. Meinte dein Chef so etwas vielleicht?
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