Frage zu einem Urteil

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Purzelbaum
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#1

28.11.2016, 16:54

Hallo ihr Lieben,

ich habe hier ein Urteil (ArbG) liegen, welches sich für uns ausgesprochen hat. Die Berufung wurde nicht zugelassen. Mein Chef hat aber an den Mdt diktiert, dass der Geg. Berufung einlegen kann?! Ich frage mich jetzt, ob er überlesen hat, dass BER nicht zugelassen wurde oder ob es da beim ArbG vielleicht Ausnahmen gibt. Fragen kann ich ihn leider nicht, da er außer Haus ist. Eigentlich würde man in so einem Fall doch Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, oder (also in dem Fall müsste der Geg. dies tun)?

Liebe Grüße
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