KFA an Mandant obwohl wir gewonnen haben

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Vanillaloops
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#1

23.09.2016, 14:54

Hallo Ihr Lieben,
mich wundert gerade eine Sache sehr:
wir haben in einer Sache gewonnen,
wir hatten einen unterbevollmächtigten Anwalt.
Nun hat dieser einen KFA gestellt und das Gericht hat diesen an unseren Mandanten übermittelt.
Warum?
Muss unser Mandant das nun zahlen?
Ich hoffe, Ihr könnt mich etwas erhellen.
LG
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Anahid
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#2

23.09.2016, 15:14

Mit dem Sachverhalt wohl kaum. Es sei denn, der Unterbevollmächtigte hat sein Geld nicht erhalten. Dann hat der wahrscheinlich einen Kostenfestsetzungsantrag nach § 11 RVG gegen den Mandanten gestellt. 8)
Zuletzt geändert von Anahid am 23.09.2016, 15:15, insgesamt 1-mal geändert.
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NORTHERN DINO
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#3

23.09.2016, 15:14

Das kann eigentlich nur sein, wenn es sich bei dem Antrag um einen solchen nach § 11 RVG handelt.
~ Grüßle ~
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Vanillaloops
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#4

23.09.2016, 15:21

Okay, es ist tatsächlich nach § 11 RVG.
Aber muss die Kosten nicht der Gegner tragen?
Ich stehe grade tierisch auf dem Schlauch.
Kann ich etwas tun, um dies für den Mandanten abzuwenden?
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#5

23.09.2016, 15:27

Nein, kann man nicht. Der eigene Anwalt hat immer zwei Quellen, sein Geld zu bekommen:
a) von der Gegenseite bei Obsiegen
b) von eigenen Auftraggeber aus dem Auftragsverhältnis.
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#6

23.09.2016, 15:56

Ihr müsstest das dann ja eig. im Kfa gegen die Gegenseite festsetzen lassen. Wir machen das immer so, dass wir vorher mit MA/RS abrechnen, gleichzeitig den Kfa stellen und dann erstattete Beträge an den MA/RS erstatten. Dann muss auch der Terminsvertreter nicht so lange auf sein Geld warten. UND (auch wichtig) der MA ist noch zahlungswillig (weil er sich über das gewonnene Verfahren freut) :-)

Also MA anschreiben, er soll das doch bitte bezahlen, wenn er nicht Bekanntschaft mit dem GVZ machen will. Finde ich auch etwas blöd von eurem TV, dass er euch da vorher nicht mehr anschreibt und gleich festsetzen lässt.
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skugga
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#7

23.09.2016, 15:56

13 hat geschrieben:Nein, kann man nicht. Der eigene Anwalt hat immer zwei Quellen, sein Geld zu bekommen:
a) von der Gegenseite bei Obsiegen
b) von eigenen Auftraggeber aus dem Auftragsverhältnis.
Ergänzung: Und zu zahlen hat immer erstmal der Auftraggeber, also der Mandant. Wer die Musik bestellt, der zahlt.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
RechtsKnecht
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#8

26.09.2016, 09:01

seven07 hat geschrieben:Finde ich auch etwas blöd von eurem TV, dass er euch da vorher nicht mehr anschreibt und gleich festsetzen lässt.
Das steht nirgends, dass er das nicht vorher versucht hat. Ich hatte das selbst auch schonmal, dass ich einen Kollegen im Termin vertreten habe und die Kanzlei dann auf die (vereinbarte) Rechnung sowie zwei Mahnungen nicht reagiert hat. Am Telefon wurde man immer abgewimmelt. Da hat man dann auch keine Lust mehr, sich mit dem Kollegen herumzuschlagen und lässt die Sache dann einfach festsetzen.
Vanillaloops
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#9

26.09.2016, 09:50

Guten Morgen,
erstmal vielen Dank für eure Antworten. :thx
Ich habe die Sache inzwischen auch weiter geprüft. Dachte, ich hätte in meiner Unerfahrenheit den KFA evtl falsch erstellt, habe aber die Untervollmacht mit abgerechnet.
Habe ne 1,3 GG, 1,2 TG, ne 0,65 für den TV und die Pauschale berücksichtigt.Fehlt da noch was?
Wir haben wohl auch das Geld bekommen, Chef meinte aber stur, dass sei alles unser Geld. Ich bin da anderer Ansicht. :kopfkratz
Sonnenkind
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#10

26.09.2016, 10:24

Die 1,3 GG gehört nicht in den KFA. Es wäre eine 1,3 Verfahrensgebühr für euch anzusetzen. Ob eine Anrechnung zu erfolgen hat, kann ich aktuell nicht beurteilen. Da müsste man das Urteil kennen.
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den du in der Hand hast.
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(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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