Rechtsschutzversicherungen im Kürzungswahn?

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Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
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#11

01.09.2016, 19:19

Wir sind mittlerweile zusätzlich noch zum "Ombudsmannverfahren" übergegangen. Da gehen aber nur 100 % die Sachen hin, wo wir sicher sind, dass die Rechtsschutz bezahlen muss. Bislang haben wir nach jedem Ombudsmannverfahren die Zahlung bekommen. Ist zwar lästig, aber wenn's die Rechtsschutz-Versicherungen darauf anlegen. Bei uns ist es auch speziell eine Rechtsschutz, die sich immer wieder mit uns anlegt.
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Gestern: schon vorbei.
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Wanida
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#12

02.09.2016, 04:39

unkunkel hat geschrieben:Vor der gerichtlichen Geltendmachung scheut sich mein Chef wegen des zusätzlichen Arbeitsaufwandes derzeit noch, aber vermutlich wird uns bald nichts anderes mehr übrig bleiben.

Haben euch die Gerichte dann Recht gegeben, wenn prozessiert wurde?
Da hat jemand den Beruf verfehlt!

Treffen sich zwei Anwälte. "Wie gehts", fragt der eine. "Oh schlecht", antwortet der andere, "man kann nicht klagen..."
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AnnaMe
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#13

02.09.2016, 07:48

unkunkel hat geschrieben:@AnnaMe: Was macht ihr dann? Stellt ihr die Differenz dem Mandanten in Rechnung?
Naja, ich streite mich mit den Rechtschutzversicherungen halt rum. Meine Erfahrung hat mir gezeigt, dass die meistens nachgeben, wenn man nur hartnäckig genug ist. Es gibt da ein paar so Floskeln, die kann man immer benutzen und wenn alles nichts hilft, schreibt man dem Vorstand oder droht mit einer Klage. Das hilft meistens. Und ja, wenn die Rechtschutz sich trotz allem weigert, zu zahlen, muss man die Gebühren ja dem Mandanten in Rechnung stellen. Das hat meistens den positiven Effekt, dass, auch wenn es doof ist, für den Mandanten die Rechnung zu bekommen, dieser sich nochmals an die Rechtsschutz wendet, um sich zu beschweren. Versicherungen hassen sowas und überlegen es sich dann beim nächsten mal vielleicht nochmal anders oder kommen dann nochmal auf einen zu, um vielleicht doch zu zahlen. Hatte ich alles schon.

Aber es ist mega nervig und zeitintensiv diese Korrespondenz mit der Rechtschutzversicherung...schlimmer, als einen PKH-Beschluss zu bekommen :vogel

lg Anna
Ardnaxela1972
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#14

07.09.2016, 13:43

Tut mir leid, jetzt erst gesehen.

Ich habe das als Vorlage und bastle immer daran herum, da es ja doch immer die gleichen Versicherer sind, wo die Mitarbeiter alles von ihrem Gehalt zahlen *ironie

"In Ihrem Schreiben führen Sie aus, dass die vorliegend drohende bzw. bereits verhängte Geldbuße im unteren Bereich des Bußgeldrahmens liegen würde und somit grundsätzlich nur Gebühren unterhalb der Mittelgebühr in Betracht kämen.
Hierzu teilen wir mit, dass der Rechtsanwalt nach der aktuellen Rechtssprechung das Ermessen nach § 14 RVG ausübt und nicht der Mandant und schon gar nicht der Rechtsschutzversicherer. In Anbetracht der von Ihnen aufgeführten Einwände und Ausführungen wird unsererseits darauf hingewiesen, dass in dieser Angelegenheit die Akte eingesehen wurde und hierauf nochmals eine Besprechung mit Ihrer VN stattgefunden hat, bei der der Sachverhalt besprochen wurde. Ausgangspunkt für die Festsetzung der Verteidigervergütung gemäß Nrn. 5100 ff. VV RVG ist die jeweilige Mittelgebühr.
Die Ansicht, dass bei Verkehrsordnungswidrigkeiten immer von einer unterhalb der Mittelgebühr liegenden Gebühr auszugehen sei, ist seit Einführung des RVG überholt. (AG Viechtach 30.3.06, 7 II OWi 00334/06; 30.3.06, 7 II OWi 00447/06; 27.4.06, 7 II OWi 00550/06). "
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