Rechtsschutz

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#1

10.08.2016, 09:49

Hallo,

ich brauche wieder Hilfe.. :(

Kann mir jemand sagen, wo drinnen steht, dass wenn das Verfahren gewonnen wird, die Rechtsschutz die gezahlten Verfahrensgebühren zurückerstattet bekommt?

Mandant will wissen, wieso Rechtsschutz Geld zurückerstattet bekommen hat. Ich würde es ihm gerne erklären wenn ich es selbst verstehen würde..

:sad:
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niva
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#2

10.08.2016, 09:56

wenn die RS Geld an euch zahlt, der Gegner dieses Geld erstattet, dann bekommt die RS das doch selbstverständlich zurück. wo ist da das Problem?
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#3

10.08.2016, 10:02

Niva, Du weißt bestimmt wie schwierig manche Mandanten leider sind..

Wir haben den Prozess gewonnen und der Gegner musste die zu erstattenden Kosten bezahlen.
Der Rechtsschutzversicherung haben wir Verfahrenskosten zurückerstattet zzgl Zinsen.
Jetzt will der Mandant wissen, wieso, weshalb, woraus ergibt sich das usw. :(
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niva
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#4

10.08.2016, 10:07

logischer Menschenverstand :kopfkratz nee, im Ernst: ungerechtfertigte Bereicherung würde ich sagen.
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AliceImWunderland
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#5

10.08.2016, 10:20

Da muss ich niva zustimmen. Jeder Mensch der logisch denkt und mindestens einen IQ von 20 hat weiß das, euer Mandant bestimmt auch. Vielleicht ist er einfach nur ein Querulant. Oder was meint der Mandant, wer das Geld denn bekommen soll? :kopfkratz

Da fällt mir § 86 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz ein. Vielleicht hilft es dir weiter.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#6

10.08.2016, 10:22

Quelle hat geschrieben:Niva, Du weißt bestimmt wie schwierig manche Mandanten leider sind..

Wir haben den Prozess gewonnen und der Gegner musste die zu erstattenden Kosten bezahlen.
Der Rechtsschutzversicherung haben wir Verfahrenskosten zurückerstattet zzgl Zinsen.
Jetzt will der Mandant wissen, wieso, weshalb, woraus ergibt sich das usw. :(
Es kann nur der eine Erstattung der Kosten verlangen, der sie auch gezahlt hat. Euer Mandant hat nicht selber gezahlt, sondern seine RS für sich zahlen lassen, ergo kann auch nur diese diese Kosten erstattet bekommen. 8) Frag den Mandanten doch, auf welcher Grundlage er denn meint, dass er die Kosten bekommt, wenn er doch keine gezahlt hat. :mrgreen:
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#7

10.08.2016, 10:23

Du kannst Deinem Mandanten erklären: Derjenige, der die Kosten gezahlt hat, erhält diese dann auch erstattet. Die Rechtsschutzversicherung hat gezahlt, also erhält sie auch die gezahlten Kosten erstattet (hoffe ja, dass da keine Selbstbeteiligung des Mandanten geflossen ist und ihr dann die komplette Kostenerstattung an die RSV gezahlt habt - genau der Fall würde nämlich die Frage des Mandanten erklären).

Kannst ihm auch erklären, dass dann, wenn Ihr die Kostenerstattung an den Mandanten ausgezahlt hättet, er im Gegenzug wieder verpflichtet gewesen wäre, der RSV den von ihr gezahlten Betrag zu erstatten. Das ergibt sich aus seinen Versicherungsbedingungen.
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#8

10.08.2016, 10:24

Ich hätte jetzt gesagt, dass sich das aus § 86 VVG ergibt. Soweit der Versicherer leistet und der Versicherungsnehmer einen Erstattungsanspruch gegen einen Dritten hat, geht dieser in Höhe der Leistung auf den Versicherer über.

Edit: Jetzt war ich zu langsam.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

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#9

10.08.2016, 10:27

Ich habe hier gerade noch was gefunden:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 74380.html
Dort sind ein paar Vorschriften erwähnt, vielleicht hilfts.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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