Aktenrückgabe

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Chris0601
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#1

15.03.2016, 16:35

Hallo,

wir haben Akteneinsicht genommen in einer Zivilsache weil ein Anwaltswechsel hin zu uns statt gefunden hat.

Müssen wir das Schreiben mit dem wir die Akte zurück senden eigentlich auch in dreifacher Ausfertigung schicken?

Gruß
Chris
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Liesel
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#2

15.03.2016, 16:38

Nein, einfach reicht.
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