Nichtzustellung Einschreiben/Rückschein

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Soenny
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#1

29.02.2016, 10:09

Guten Morgen zusammen :wink1

Hat von euch schon mal jemand dafür unterschreiben müssen bei der Post, daß er ein von ihm versandtes Einschreiben mit Rückschein nach abgelaufener Lagerfrist und Nichtabholung wieder zurückerhalten hat? Und fehlte dann immer der Rückschein? Und weiß jemand, wo der Rückschein geblieben ist und warum ich für ein selbst verschicktes Einschreiben auch noch unterschreiben muß?

Fragen über Fragen?

P.S. die mir selbst die absolut versierte Dame der örtlichen Postfiliale nicht beantworten kann :angst
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#2

29.02.2016, 10:21

Hatte kürzlich genau die gleiche Situation und Fragestellung und auch mir konnte die Dame genau diese Fragen nicht beantworten. :kopfkratz
Der Rückschein war auch weg. Ich könnte mir das nur so erklären, dass der bei den Unterlagen der Post bleiben muss und zu der zu leistenden Unterschrift geheftet wird. :ka
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#3

29.02.2016, 10:27

Aber dann stimmt doch der Empfänger auf dem Rückschein und der Name desjenigen, der die Zustellung bestätigt (in dem Fall ja ich selber) nicht überein.
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Tatjana H.
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#4

29.02.2016, 10:44

Bei uns haben wir neulich auch unterzeichenn müssen udn der Rückschein lag dann drei Tage später im Briefkasten
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#5

29.02.2016, 12:42

Soenny hat geschrieben:Aber dann stimmt doch der Empfänger auf dem Rückschein und der Name desjenigen, der die Zustellung bestätigt (in dem Fall ja ich selber) nicht überein.
Ich hab quasi nur den Rückerhalt des nicht zustellbaren Einschreibens erhalten und wo der Rückschein abgeblieben ist, keine Ahnung. Mir konnte auch keiner sagen, wo das Ding bleibt.
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#6

29.02.2016, 15:35

Ich glaub die Post weiß selber nicht was sie tut *grummel* ich bin jetzt seit fast 20 Jahren hier in der Kanzlei, ich habe noch nie für ein zurückgekommenes Einschreiben unterschreiben müssen.
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#7

29.02.2016, 15:56

Das ergibt sich aus der Seite der Deutschen Post, bei häufig gestellte Fragen:

Was passiert wenn der Empfänger das Einschreiben nicht annimmt?

Empfänger, Ehegatten, Empfangsbevollmächtigte und Postempfangsbeauftragte können die Annahme eines Einschreiben verweigern. Ersatzempfänger sind dazu nicht berechtigt.

In diesen Fällen wird die Sendung als Einschreiben an den Absender zurückgesandt. Rückscheine werden nicht zurückgesandt.
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#8

02.03.2016, 11:06

Also nur mal so zur Info, ich glaube die Post macht das wie sie will. Gestern kam ein Einschreiben zurück was nicht abgeholt wurde, da war weder die Tante vpon der Post hier wegen ner Unterschrift noch klebte da die rosa Karte drauf.... :kopfkratz :kopfkratz
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#9

02.03.2016, 11:40

Ich hab letztes Jahr mal privat ein Einschreiben versandt. Da musste ich das "Zustelldatum" im Internet nachlesen, postalisch kam auch nichts zurück, soweit ich mich entsinne. Hilft aber nicht weiter, oder? :kopfkratz
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#10

02.03.2016, 12:42

Dann hast du wahrscheinlich ein Einwurf-Einschreiben verschickt.
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