Liebe Forenos, eine Frage, zu der keiner von uns hier in meiner Kanzlei eine Antwort hat...
Mein Chef wurde als Pflichtverteidiger bestellt, hat den Haftprüfungstermin wahrgenommen, gestern nochmal den Mdt. in der JVA besucht. Bzw. er wollte ihn besuchen. Der Mdt. hat das Gespräch verweigert und gesagt, er würde sich jetzt einen (anderen) Wahlverteidiger nehmen oder hat wohl sogar schon einen beauftragt.
Die Sache ist ja immer noch im Ermittlungsverfahren, wir haben nur einen Haftbefehl, alles andere hängt noch bei der Staatsanwaltschaft.
Mein Chef will jetzt beantragen, dass er von der Pflichtverteidigung entbunden wird und seine Kosten für die Haftprüfung geltend machen. Nun die Frage: an die Staatsanwaltschaft stellen oder ans AG, welches den Haftbefehl erlassen hat?
Entbindung Pflichtverteidiger
- Liesel
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An das Gericht, welches den Pflichtverteidigerbeschluss erlassen hat.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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-
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Wir hatten das auch erst letztens. Mandant hat sich einen Wahlverteidiger genommen, Chefin war Pflichtverteidigerin. Gericht hat Chefin aber nicht entpflichtet. Sie musste auch am Verhandlungstermin teilnehmen.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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- Artemis
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Super, danke für die schnellen Antworten.
Tja, mal sehen, ob mein Chef entbunden wird...
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Gut. Durch die Tür hinaus, zur linken Reihe, jeder nur ein Kreuz. Der Nächste.
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