Entbindung Pflichtverteidiger

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Artemis
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#1

23.12.2015, 09:53

Liebe Forenos, eine Frage, zu der keiner von uns hier in meiner Kanzlei eine Antwort hat...

Mein Chef wurde als Pflichtverteidiger bestellt, hat den Haftprüfungstermin wahrgenommen, gestern nochmal den Mdt. in der JVA besucht. Bzw. er wollte ihn besuchen. Der Mdt. hat das Gespräch verweigert und gesagt, er würde sich jetzt einen (anderen) Wahlverteidiger nehmen oder hat wohl sogar schon einen beauftragt.

Die Sache ist ja immer noch im Ermittlungsverfahren, wir haben nur einen Haftbefehl, alles andere hängt noch bei der Staatsanwaltschaft.

Mein Chef will jetzt beantragen, dass er von der Pflichtverteidigung entbunden wird und seine Kosten für die Haftprüfung geltend machen. Nun die Frage: an die Staatsanwaltschaft stellen oder ans AG, welches den Haftbefehl erlassen hat?
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Liesel
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#2

23.12.2015, 10:06

An das Gericht, welches den Pflichtverteidigerbeschluss erlassen hat.
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#3

23.12.2015, 10:12

Wir hatten das auch erst letztens. Mandant hat sich einen Wahlverteidiger genommen, Chefin war Pflichtverteidigerin. Gericht hat Chefin aber nicht entpflichtet. Sie musste auch am Verhandlungstermin teilnehmen.
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Artemis
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#4

23.12.2015, 10:48

Super, danke für die schnellen Antworten. :thx

Tja, mal sehen, ob mein Chef entbunden wird...
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