Es ist zum ersten Mal zum Ende des Jahres so, dass hier nun eine Akte ist, in der nun noch Klage eingereicht werden muss, um die drohende Verjährung abzuwenden. Allerdings habe ich nun keine Ahnung, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit alles seinen richtigen Gang geht. Klar, Klage fertigstellen und raus, ... aber ab nächste Woche Dienstag ist aufgrund der Feiertage das Büro bis Ende des Jahres "geschlossen" (eine Aushilfe kümmert sich vorübergehend ums Telefon und um die eingehende Post). Wie macht man es denn dann mit den Gerichtkosten, die ja für die Klage einzuzahlen wären? Oder gilt ab Zustellung der Klage bei Gericht die Hemmung der Verjährung und ab Eingang der Gerichtskostenrechnung geht dann alles seinen gewohnten Gang? Ich glaube ja kaum, dass - wenn wir diese Woche noch die Klage rausschicken würden - innerhalb von paar Tagen die Gerichtskostenrechnung eingehen wird.
Es ist leider kein Gericht "um die Ecke", bei dem man die Gerichtskosten gerade mal so einzahlen könnte.
Das kommt jetzt leider in der sowieso stressigen Vorweihnachtszeit noch dazu und ich will ungern hier etwas falsch machen.
Klage - Verjährungshemmung
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Mir fällt auf die schnelle ein V-Scheck ein oder halt Gerichtskosten online kaufen, zahlen und dem Gericht eine Kopie der Bestätigung beifügen.
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In welchem BL? Könnten die Kosten per Verrechnungsscheck beigefügt werden?
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Falls Du die elektronische Kostenmarke meinst, funktioniert die nur in NRW. Oder gibt es noch eine andere "online"-Möglichkeit?Nadaa hat geschrieben:Mir fällt auf die schnelle ein V-Scheck ein oder halt Gerichtskosten online kaufen, zahlen und dem Gericht eine Kopie der Bestätigung beifügen.
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Noch eine Alternative: Zum örtlichen Gericht gehen, Gerichtskosten einzahlen (ohne Az. etc.) und diesen Aufkleber, den man dann bekommt, auf die Klage kleben.
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@ Geniesserin: Das wusste ich nicht, da habe ich bisher auch nur einmal gemacht. Dachte das wäre bundesweit so mit dem online kaufen
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