Klage - Verjährungshemmung

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
BBTB
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 469
Registriert: 27.11.2008, 22:07
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

16.12.2015, 13:28

Es ist zum ersten Mal zum Ende des Jahres so, dass hier nun eine Akte ist, in der nun noch Klage eingereicht werden muss, um die drohende Verjährung abzuwenden. Allerdings habe ich nun keine Ahnung, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit alles seinen richtigen Gang geht. Klar, Klage fertigstellen und raus, ... aber ab nächste Woche Dienstag ist aufgrund der Feiertage das Büro bis Ende des Jahres "geschlossen" (eine Aushilfe kümmert sich vorübergehend ums Telefon und um die eingehende Post). Wie macht man es denn dann mit den Gerichtkosten, die ja für die Klage einzuzahlen wären? Oder gilt ab Zustellung der Klage bei Gericht die Hemmung der Verjährung und ab Eingang der Gerichtskostenrechnung geht dann alles seinen gewohnten Gang? Ich glaube ja kaum, dass - wenn wir diese Woche noch die Klage rausschicken würden - innerhalb von paar Tagen die Gerichtskostenrechnung eingehen wird.

Es ist leider kein Gericht "um die Ecke", bei dem man die Gerichtskosten gerade mal so einzahlen könnte.

Das kommt jetzt leider in der sowieso stressigen Vorweihnachtszeit noch dazu und ich will ungern hier etwas falsch machen.
Nadaa
Forenfachkraft
Beiträge: 151
Registriert: 28.01.2015, 11:21
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Düsseldorf

#2

16.12.2015, 13:30

Mir fällt auf die schnelle ein V-Scheck ein oder halt Gerichtskosten online kaufen, zahlen und dem Gericht eine Kopie der Bestätigung beifügen.
Starr mich nicht so an, ich bin auch nur eine Signatur :pfeif
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#3

16.12.2015, 13:31

In welchem BL? Könnten die Kosten per Verrechnungsscheck beigefügt werden?
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

16.12.2015, 13:31

Ich würde einen Verrechnungsscheck über die Gerichtskosten beifügen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#5

16.12.2015, 13:31

Nadaa hat geschrieben:Mir fällt auf die schnelle ein V-Scheck ein oder halt Gerichtskosten online kaufen, zahlen und dem Gericht eine Kopie der Bestätigung beifügen.
Falls Du die elektronische Kostenmarke meinst, funktioniert die nur in NRW. Oder gibt es noch eine andere "online"-Möglichkeit?
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Benutzeravatar
sunny84
chronisch müde
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1898
Registriert: 15.06.2007, 20:39
Beruf: gelernte RA-Fachangestellte, jetzt Justizbeschäftigte
Software: Andere
Wohnort: in der schönen Eifel

#6

16.12.2015, 13:35

Noch eine Alternative: Zum örtlichen Gericht gehen, Gerichtskosten einzahlen (ohne Az. etc.) und diesen Aufkleber, den man dann bekommt, auf die Klage kleben.
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
likema31
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 587
Registriert: 23.06.2009, 21:00
Beruf: Rechtsanwältin

#7

16.12.2015, 13:40

Wäre ein Mahnbescheid eine Option? Das geht schneller.

Ansonsten Verrechnungsscheck.
BBTB
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 469
Registriert: 27.11.2008, 22:07
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#8

16.12.2015, 14:26

Ein Verrechnungsscheck ... oh man, danke. Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Danke :)

Ein Mahnbescheid kommt leider nicht in Frage.
Nadaa
Forenfachkraft
Beiträge: 151
Registriert: 28.01.2015, 11:21
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Düsseldorf

#9

18.12.2015, 09:20

@ Geniesserin: Das wusste ich nicht, da habe ich bisher auch nur einmal gemacht. Dachte das wäre bundesweit so mit dem online kaufen :pfeif
Starr mich nicht so an, ich bin auch nur eine Signatur :pfeif
Antworten