Bundesmeldegesetz-Einwohnermeldeauskünfte ab 1.11.15
- AliceImWunderland
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Wir fügen immer eine Kopie des Titels bei, wenn dieser vorhanden ist. So bekommen wir auch Auskunft, wenn der Schuldner einer Auskunftssperre unterliegt. Ist schon öfter vorgekommen, als einem lieb ist.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Tigerle hat geschrieben:Bei manchen Einwohnermeldeämern kann man auch online eine EMA starten und dann gleich online bezahlen. Die Antwort ist dann auch schnell zur Hand.
Wir machen entweder die RA-Micro-Auskunft, die Online-Abfrage - wenn möglich -, oder eben per Brief mit dem Hinweis, sie mögen die Kosten bekannt geben.
Nee, geht auch nicht mehr, warte jetzt schon über eine Woche.
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Mit der ramicro-Onlineanfrage ist für eine Sofortauskunft seit dem 01.11.2015 die Angabe des Geburtsdatums zwingend erforderlich.
Ansonsten gehen nur "normale" Anfragen, auf dessen Ergebnis ich jetzt schon .... WOOOCHEN warte -.-
Auf telefonische Nachfrage beim EMA Pforzheim, hat mir die VerwAngestlelte mitgeteilt, dass ich in meine schriftliche Anfrage undbedingt die "Kriterien" des § 44 BMG mit reinschreiben muss. Sie darf mir allerdings nicht sagen, was ich letztlich schreiben soll. Antwort hab ich noch keine.
Eine Anfrage bei der Stadt Ludwisgburg hat trotz der Angabe, dass die Auskunft ausdrücklich nicht für Werbezwecke oder des Adresshandels dient, eine Monierung nach sich gezogen. Die Anfrage könne nicht bearbeitet werden ganz ehrlich .....
Ansonsten gehen nur "normale" Anfragen, auf dessen Ergebnis ich jetzt schon .... WOOOCHEN warte -.-
Auf telefonische Nachfrage beim EMA Pforzheim, hat mir die VerwAngestlelte mitgeteilt, dass ich in meine schriftliche Anfrage undbedingt die "Kriterien" des § 44 BMG mit reinschreiben muss. Sie darf mir allerdings nicht sagen, was ich letztlich schreiben soll. Antwort hab ich noch keine.
Eine Anfrage bei der Stadt Ludwisgburg hat trotz der Angabe, dass die Auskunft ausdrücklich nicht für Werbezwecke oder des Adresshandels dient, eine Monierung nach sich gezogen. Die Anfrage könne nicht bearbeitet werden ganz ehrlich .....
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Was wollen die denn dann noch alles hören? Also in Wernigerode hats mit diesem kurzen Zusatzsatz geklappt.inkasso_des_zorns hat geschrieben:Eine Anfrage bei der Stadt Ludwisgburg hat trotz der Angabe, dass die Auskunft ausdrücklich nicht für Werbezwecke oder des Adresshandels dient, eine Monierung nach sich gezogen. Die Anfrage könne nicht bearbeitet werden ganz ehrlich .....
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Wer nicht fragt ist ein Narr - sein Leben lang.
Ranga Yogeshwar
Zum Glück haben Computerspiele nicht wirklich Einfluss auf die Jugend, sonst würden wir dank Pac-Man heute alle magische Pillen fressen und sich ständig wiederholende Musik hören.
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- paralegal6
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Also ehrlich, ich finde dass total beknackt dass man als RA schreiben muss dass man keine Werbezwcke verfolgt. Wir haben einen Standartsatz dass zivilrechtliche Ansprüche verfolgt werden schon seit eh und jeh drin und nun wollen die Ämter tatsächlich noch diesen Zusatz.
- Tigerle
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So habe im Internet gesucht und ich glaube ich werde in Zukunft einfach dieses Formular benutzen:
http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?402810
http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?402810
- Summerof77
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Nach einer Odyssee durch verschiedene Einwohnermeldeämter und verschiedene Auffassunge zu den EMA`s sollen wir jetzt auf jeden Fall darauf achten, dass wir ankreuzen "gewerblicher Zweck". Wir hatten lange überlegt, ob die Anfrage einem gewerblichen Zweck dient und waren zu dem Schluss gekommen, dass wir das nicht ankreuzen. Wir betreiben im Prinzip ja ein Gewerbe, aber die Anfrage dient nicht diesem Zweck, sondern sind Auslagen (ok, steuerpflichtig, da könnte man jetzt wieder auf gewerblich kommen...) aber ich dachte mir, nö. Außerdem hat bisher keiner diesen Punkt moniert und mich sogar aufgefordert, das nicht anzugeben. Aber ich habe den Vordruck jetzt abgeändert.
Also dient die Anfrage
einem gewerblichen Zweck
aber nicht des Adresshandels oder für Werbezwecke.
Eigentlich gaz einfach, wenn sich die Einwohnermeldeämter einig sind. Trotzdem finde ich die Preise ziemlich frech. 13 € sollen wir zahlen und dann erhalten wir ggf. die Auskunft: ist unter der angegebenen Adresse gemeldet. Blöd! Online klappt es inzwischen aber besser, da erhalten wir auch schon mal Auskünfte. Aber auch die Negativauskunft mit 0,50 € zu berechnen ist schon der Hammer. Die Maske fülle ich aus und füttere den PC damit, der PC sucht und übermittelt Ergebnis. Bekommt der PC auch die 0,50 € als Gehalt? *lol* Naja, für mich ist das Thema jetzt geklärt.
Also dient die Anfrage
einem gewerblichen Zweck
aber nicht des Adresshandels oder für Werbezwecke.
Eigentlich gaz einfach, wenn sich die Einwohnermeldeämter einig sind. Trotzdem finde ich die Preise ziemlich frech. 13 € sollen wir zahlen und dann erhalten wir ggf. die Auskunft: ist unter der angegebenen Adresse gemeldet. Blöd! Online klappt es inzwischen aber besser, da erhalten wir auch schon mal Auskünfte. Aber auch die Negativauskunft mit 0,50 € zu berechnen ist schon der Hammer. Die Maske fülle ich aus und füttere den PC damit, der PC sucht und übermittelt Ergebnis. Bekommt der PC auch die 0,50 € als Gehalt? *lol* Naja, für mich ist das Thema jetzt geklärt.
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Ich hatte kürzlich eine Anfrage bei einer Behörde in NRW gestellt und hatte auf deren Anfrageformular, ob die Auskunft zu gewerblichen Zwecke diene "nein" angekreuzt. Die Dame vom EMA rief mich daraufhin an und pampte mich ziemlich an, dass hier normalerweise ein Bußgeld für uns anfallen würde, weil ich eine Falschangabe gemacht habe (ich hatte eine neue Anschrift für die ZV gebraucht und das war für mich kein gewerblicher Zweck). Sie war aber dann so großzügig und hat das Kreuzchen bei "gewerblichen Zwecke" gemacht. Ich hab´s einfach falsch interpretiert.Summerof77 hat geschrieben:Nach einer Odyssee durch verschiedene Einwohnermeldeämter und verschiedene Auffassunge zu den EMA`s sollen wir jetzt auf jeden Fall darauf achten, dass wir ankreuzen "gewerblicher Zweck". Wir hatten lange überlegt, ob die Anfrage einem gewerblichen Zweck dient und waren zu dem Schluss gekommen, dass wir das nicht ankreuzen. Wir betreiben im Prinzip ja ein Gewerbe, aber die Anfrage dient nicht diesem Zweck, sondern sind Auslagen (ok, steuerpflichtig, da könnte man jetzt wieder auf gewerblich kommen...) aber ich dachte mir, nö. Außerdem hat bisher keiner diesen Punkt moniert und mich sogar aufgefordert, das nicht anzugeben. Aber ich habe den Vordruck jetzt abgeändert.
Also dient die Anfrage
einem gewerblichen Zweck
aber nicht des Adresshandels oder für Werbezwecke.
Eigentlich gaz einfach, wenn sich die Einwohnermeldeämter einig sind. Trotzdem finde ich die Preise ziemlich frech. 13 € sollen wir zahlen und dann erhalten wir ggf. die Auskunft: ist unter der angegebenen Adresse gemeldet. Blöd! Online klappt es inzwischen aber besser, da erhalten wir auch schon mal Auskünfte. Aber auch die Negativauskunft mit 0,50 € zu berechnen ist schon der Hammer. Die Maske fülle ich aus und füttere den PC damit, der PC sucht und übermittelt Ergebnis. Bekommt der PC auch die 0,50 € als Gehalt? *lol* Naja, für mich ist das Thema jetzt geklärt.
- Lämmchen
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Das ist das Formular für Berlin. Ich denke, dass es als Anhaltspunkt geeignet ist. Aber letztlich nimmt doch jede Gemeinde andere Gebühren etc.Tigerle hat geschrieben:So habe im Internet gesucht und ich glaube ich werde in Zukunft einfach dieses Formular benutzen:
http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?402810
Liebe Grüße
Das Lämmchen
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Habe noch nicht angeben müssen, ob das für gewerbliche Zwecke ist oder nicht.
Lediglich den Satz wegen des Adresshandels und Werbezwecke habe ich in der Anfrage drin.
Bisher habe ich damit auch noch nie Probleme gehabt.
Lediglich den Satz wegen des Adresshandels und Werbezwecke habe ich in der Anfrage drin.
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