Falschauskunft des Zentralrufs der Autoversicherer

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Zweite Chefin
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#1

29.10.2015, 16:51

In einer Unfallsache haben wir die Haftpflichtversicherung verklagt, die vom Zentralruf benannt wurde, Nachweis der Falschauskunft liegt schriftlich vor.
Auf die notwendige Klagerücknahme wurde der geschädigte Kläger verurteilt, die Kosten der falschen Beklagten zu tragen. Hiergegen haben wir sofortige Beschwerde erhoben.

Dazu gibt es nur eine Entscheidung AG Mannheim und eine OLG Düsseldorf aus 2007, beide behandelten das Thema aber nur am Rande.

Wir haben nunmehr eine aktuelle Entscheidung des OLG Düsseldorf, zufällig identischer Richter, erwirkt.
Danach wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
Es sei nicht möglich, eine (seiner Meinung nach durchaus gegebene) materiell-rechtliche Kostenerstattungspflicht der Kostenentscheidung nach Klagerücknahme zugrundezulegen.
Gleichzeitig erfolgt der Hinweis, dass dieser doch gegenüber den Beklagten im laufenden Verfahren klageerhöhend geltend gemacht werden soll.
Ich bin froh, dass es jetzt zu dem Thema überhaupt mal eine anständige Entscheidung gibt.
Ich nehme an, dass die Entscheidung in absehbarer Zeit im Netz nachlesbar sein wird. Es handelt sich um OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.10.2015, I-1 W 46/15.
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Anahid
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#2

29.10.2015, 18:14

Vielen Dank. Sehr interessant. Denn eine Falschauskunft habe ich auch bereits erhalten. :)
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#3

29.10.2015, 18:31

Da die Entscheidung noch "lauwarm" ist, gibt es sie auch beim OLG noch nicht.

Das Ergebnis überrascht jedoch eher nicht, da eine Bindung an die erlassene KGE besteht. Wird die falsche Partei verklagt und diese "obsiegt", hat der Gegner als Unterlegener schon von Gesetzes wegen die Kosten zu tragen. Ein etwaiger Schadensersatzanspruch gegen den Falschauskunftgeber ist dann eine andere Baustelle.
Ich bin auf die Entscheidung auch neugierig... 8)
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#4

29.10.2015, 20:10

Ich melde mich nochmal, wenn die Entscheidung online ist.
Jupp03/11

#5

29.10.2015, 20:16

Wurde nur die falsche Versicherung verklagt?
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#6

29.10.2015, 22:01

Zweite Chefin hat geschrieben:Ich melde mich nochmal, wenn die Entscheidung online ist.
:daumen
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#7

29.10.2015, 23:35

Ja, der richtige Halter, der richtige Fahrer, aber die falsche Versicherung, die vor Klageeinreichung nur das übliche nichtssagende Zeug von sich gegeben hat.
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Andy66
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#8

30.10.2015, 08:24

Damit einem sowas nicht passiert, denn Falschauskünfte sind leider immer wieder mal drin, sollte man dringend schon vor der Schadenmeldung mal bei der Versicherung anrufen und die Daten gegenchecken. Sonst erfährt man erst Wochen nach der Schadenmeldung, dass man am falschen Baum bellt. Ist mir auch schon passiert. Die Versicherung hat, statt gleich zu sagen, sie ist nicht die richtige, immer wieder sinnlose Zwischenbescheide verschickt. Seither rufe ich immer vorher an. Man erfährt dann auch gleich, obs evtl. schon eine Schadennummer gibt, ob vielleicht die Haftung schon geklärt ist usw.

Und ganz wichtig, immer genau klären, dass man auch wirklich den richtigen Gegner (Kennzeichen) am Wickel hat. Sonst ist man bei der richtigen Versicherung für das falsche Kennzeichen. Auch die Polizisten verschreiben sich manchmal bei der Aufnahme der Daten, das Polizeiprotokoll kann also auch falsch sein. Wenn also die gegnerische Versicherung sich standhaft weigert zu zahlen, kann ein klärendes Telefonat viel Ärger ersparen. Besonders peinlich ist es, wenn nicht der Mandant oder die Akteneinsicht Ursache waren, sondern der Irrtum in der Kanzlei passiert.

Wir hatten hier letztens auch zwei Fälle, bei denen die Gegner jeweils die falsche Versicherung verklagt hatten. Ich weiß selber, Irrtümer können im Chaos immer wieder passieren, aber man kann sie eindämmen - im Interesse der Mandanten und um die eigene Haftpflichtversicherung zu schonen.

Der Zentralruf ist keine Behörde, sondern nur von der Versicherungswirtschaft eingerichtet. Die weisen auch ausdrücklich darauf hin, dass die Auskünfte nicht immer tagesaktuell sind.
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#9

30.10.2015, 09:39

Andy66, gerade weil der Zentralruf vom GDV ist, darf sich der Geschädigte auf eine korrekte Auskunft verlassen.
Vor WAS rufst Du da an, bevor das erste Anspruchschreiben rausgeht ? Und glaubst Du ernsthaft, dass die Leute dort Dir IMMER die richtige Auskunft geben ? Die Haftung ist NIE geklärt, weil die Versicherungen nämlich in der Regel von dem Unfall noch nix wissen und DICH erstmal ausfragen werden, ohne dass Dein Chef die Antworten überprüfen kann, Du spielst damit den Versicherungen mit ihrem Schadenmanagement in die Hände und arbeitest nicht im Interesse des Mandanten.
Unsere Haftpflicht hat damit übrigens nichts zu tun, da WIR nämlich keinen Fehler gemacht haben.
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Andy66
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#10

30.10.2015, 10:07

Ich rufe an, direkt bevor ich die Schadenmeldung an die Versicherung versende. Die erhalten von mir gar keine Auskünfte, mit denen die was anfangen könnten. Wenns schon eine Schadennummer gibt, kann ich gleich zu der melden. Wenn nicht, dann auch zur Versicherungsnummer. Und ich erhalte durchaus Auskünfte ob evtl. der VN den Schaden schon gemeldet hat, ob es Haftungshindernisse gibt, ob man evtl. noch die Ermittlungsakte braucht. Man muss halt nett fragen, ohne sich selbst ausfragen zu lassen. Wir werden dann oftmals gleich in der Akte als anwaltlicher Vertreter gespeichert.

Hast Du schon mal folgenden Absatz in den Auskünften gelesen:

"Unseren Auskünften liegen Daten zugrunde, die in regelmäßigen Abständen durch Versicherungsunternehmen, Zulassungsstellen und das Kraftfahrtbundesamt aktualisiert werden. Die Vertragsangaben sind daher nicht immer tagesaktuell. Die Angaben erfolgen ohne Gewähr."

Und damit willst Du eine Haftung des Zentralrufs begründen?
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