Anwaltspostfach bei der BRAK

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Zweite Chefin
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#181

13.10.2015, 09:20

Das wird ein einziges Chaos geben. Die Anwälte wurden für die Einrichtung des Systems schonmal zur Kasse gebeten, ich glaub, es waren 70 EUR.
Funktionieren wird das - wenn es denn eingerichtet wird - über viele Jahre höchstens da, wo die Kommunikation auch heute schon funktioniert, nämlich bei den Anwälten untereinander.
Wir bekommen heute ca. 20 % unserer Gerichtspost per Fax, mehr kriegen das nicht auf die Reihe, wobei ich nicht weiss, ob das an der miesen Hardware-Ausstattung liegt oder an unflexiblen Mitarbeitern.
Bis ein Gericht voll vernetzt ist UND ALLE Bediensteten damit auch umgehen können, werden wir jedenfalls noch ordentlich Nerven lassen...
Nadaa
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#182

13.10.2015, 10:01

Die erwrten ja von uns, dass wir mit dem Programm umgehen können bzw. es lernen. Es scheint ja prizipiell so aufgebaut zu sein wie ein E-Mail-Programm so wie ich es verstanden habe, von daher denke ich nicht, dass die Bediensteten des Gerichts größere Probleme damit haben werden wie wir :)

Das größere Problem wird es hier mit der Vernetzung der Gerichte geben denke ich ^^
Starr mich nicht so an, ich bin auch nur eine Signatur :pfeif
Zweite Chefin
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#183

13.10.2015, 11:08

Nadaa, das sehe ich anders.
Neue Technik im Anwaltsbüro einzuführen, ist eine überschaubare Aufgabe und lässt sich in einem vertretbaren Zeitraum bis zur "Serienreife" umsetzen. Im übrigen kann bislang jede Kanzlei ihre Maßstäbe selbst setzen. Wir z.B. können uns die papierlose Akte nicht vorstellen, andere arbeiten problemlos damit. Wir haben zwar Faxgeräte, aber der meiste Fax- und Mailverkehr läuft bei uns über das Tobit-Programm, für andere Büros wäre das vielleicht undenkbar.
Unsere Strukturen können wir uns selbst aussuchen und schaffen, da können auch die Mitarbeiter zum Chef gehen und ihm erklären, dass dies oder jenes so nicht praktikabel ist. Ausserdem: wenn ich Angst vor Technik habe, suche ich mir ein Büro, in dem es noch nicht so viel Technik gibt.
Wenn den Anwälten jetzt das Postfachsystem aufgezwungen wird, werden die schon für ihren Einzelfall Mittel und Wege der Umsetzung finden.
Aber bei Gericht ? Vogel, friss oder stirb, null Flexibilität. Das wird vorgesetzt, so funktioniert's und jetzt mach mal.
Und genau das wird in die Hose gehen.
Viele Abteilungen / Kammern kriegen ja nicht mal so etwas wie Wiedervorlagen oder Fristen geregelt und unterscheiden bis heute nicht zwischen einer Akte, die Denken und gescheites Schreiben erfordert und einer Akte, die in zwei Minuten standardisiert vom Tisch zu kriegen ist.
Da wird sich mancher die Zähne dran ausbeißen und einige Post wird nicht vernünftig und vollständig versandt.
mmarita
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#184

14.10.2015, 12:26

ich hab darüber mal vor einer Weile mit dem Law-Firm Support gesprochen. Die sagen, dass sich auf Seiten der Gerichte gar nichts ändert. Die benutzen das EGVP weiter, nur die BRAK macht was Neues und überträgt dann die Nachrichten von den Gerichten in das beA und umgekehrt. Eine ganze Reihe von Gerichten können das auch schon. Bis 2018 sollten es ja eigentlich alle Gerichte können, jedenfalls elektronische Daten annehmen. Der Law-Firm Support hat mich auf diese Seite hingewiesen: http://bea.brak.de/wann-kommt-das-bea/umsetzungsstand
Katta
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#185

15.10.2015, 09:12

Ich habe jetzt einen großen Teil gelesen und bin mir noch in einem Punkt unsicher:
Ales erstes: Wir haben kein EGVP, also auch noch keine Signaturkarte.
Muss ich jetzt eine beA-Karte Basis oder eine Signaturkarte für die Erstanmeldung bestellen ?
Ich hatte hier gelesen, dass man bei Bestellung einer Signaturkarte erst eine bea-Karte Basis bekommt und dann später die Signatur - ist das so richitg? Auf der Seite bea.brak und bea.bnotk habe ich hierzu keine eindeutige Antwort gefunden.
Der frühe Vogel kann mich mal :wecker
ilo
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#186

15.10.2015, 09:22

Also ich hab meine Infos dazu von hier: http://anwaltssoftware-blog.de/2014/09/ ... flichtend/
Unter der Überschrift "Tipps zu Bestellung..."
Danach glaube ich, dass man zum Anmelden und zum Empfangen erstmal auch nur eine Basiskarte braucht. Wenn man dann was versenden will, braucht man eine Signaturkarte. Und ich habe es auch so verstanden, dass man dann erst eine Basiskarte geliefert bekommt und dann später die Signaturfunktion draufgeladen wird. Das kann man wohl aber auch später nachrüsten, wenn man jetzt noch nichts über das Postfach versenden will.
LG, Ilona
Zuletzt geändert von ilo am 15.10.2015, 09:24, insgesamt 1-mal geändert.
tiko73

#187

15.10.2015, 09:24

1. Basiskarte reicht für die Erstanmeldung. Signaturkarte braucht man um auch versenden zu können.
2. So habe ich das auch verstanden.

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Katta
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#188

15.10.2015, 09:29

OK. Dann bestellen wir hier mal fünf Signaturkarten, die für die Erstregistrierung genügen, da erst eine Basiskarte versandt wird - Informationsstand heute ;)
Unsere RAK veranstaltet ein Seminar zur beA-Karte - kostenlos - aber meine Chefs sind sich unsicher, ob sich das lohnt...
Der frühe Vogel kann mich mal :wecker
tiko73

#189

15.10.2015, 09:35

Kostenlos würde ich mitnehmen. Muss ja kein RA hin.

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#190

15.10.2015, 09:38

Eben doch - das Seminar ist nur für Rechtsanwälte...
Der frühe Vogel kann mich mal :wecker
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