Hallo,
folgendes Problem:
ich habe noch gar keinen KfB, das Gericht hat bisher nur geschrieben dass es um eine zustellfähige Anschrift bittet. Jetzt soll ich einen Antrag auf öffentliche Zustellung stellen. Wie würde dieser denn dann aussehen? Mir ist klar wenn ich einen Titel habe, dass ich sage,...wird beantragte den KfB des AG@ vom @@ Az.@@ öffentlich zuzustellen. Aber mir liegt ja noch gar nichts vor? Habe nur die EMA´s und die Auskunft der Detektei, dass dies alles erfolglos war.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Zustellung KfB öffentlich
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1.
http://www.foreno.de/sonstige-berufsbez ... 37378.html
2. Meiner Erfahrung nach sind die Anforderungen der Gerichte an die öffentliche Zustellung sehr unterschiedlich. Rechne damit, dass sehr hohe Anforderungen an vorher zu erfüllende, eigene Maßnahme gestellt werden.
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läuft...
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Hallo,
ich würde genau mit diesen Unterlagen an das Gericht herantreten und die öffentliche Zustellung beantragen.
http://www.iww.de/pak/archiv/zpo-arbeit ... gen-f31928
Gruß
Hühnerhaufen
ich würde genau mit diesen Unterlagen an das Gericht herantreten und die öffentliche Zustellung beantragen.
http://www.iww.de/pak/archiv/zpo-arbeit ... gen-f31928
Gruß
Hühnerhaufen
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Das kann ich bestätigen... es reicht nicht mal ein EMA-Ergebnis aus RA-Micro online, sondern das Gericht fordert ein "amtliches Dokument", d. h., man muss das Meldeamt manuell anschreiben... das Gericht will eine Unterschrift sehen.Maddien hat geschrieben:1.
http://www.foreno.de/sonstige-berufsbez ... 37378.html
2. Meiner Erfahrung nach sind die Anforderungen der Gerichte an die öffentliche Zustellung sehr unterschiedlich. Rechne damit, dass sehr hohe Anforderungen an vorher zu erfüllende, eigene Maßnahme gestellt werden.
Liebe Grüße