RAe im Urlaub - was darf ich unterzeichnen

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
aaradya
Forenfachkraft
Beiträge: 241
Registriert: 23.05.2010, 18:11
Beruf: Refa seit 07/13

#1

17.08.2015, 09:14

Ich bin seit heute allein in der Kanzlei. Nun flatterte am Freitagnachmittag ein Schreiben in einer neuen Sache von einem gegnerischen RA herein mit Frist, die in die Abwesenheit der beiden RAe fällt. Darf ich die Frist eigenmächtig verlängern und unterzeichnen oder muss ich das an die Vertretung weitergeben?

Besprochen wurde soweit eigentlich nichts. RAin ist am Freitag gegangen mit dem Satz: "Das machen Sie schon". Möchte aber nun keinen Fehler machen. Bin noch bis Oktober in der Probezeit.

Hoffe Ihr könnt mir helfen :oops:
Benutzeravatar
Sputnik85
liebenswerter Morgenmuffel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4870
Registriert: 04.08.2010, 15:34
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#2

17.08.2015, 09:20

Guten Morgen,
wenn sowas hier passiert, handhabe ich es so:
Ich rufe hier zunächst den gegnerischen RA an und erkläre ihm, dass sich die beiden RAe bis ... im Urlaub befinden und deshalb um Fristverlängerung bitte bis zum ... (zwei Wochen nach Urlaubsrückkehr). Das reicht meistens schon aus. Einfach nett, höflich, freundlich am Telefon sein. Der gegnerische RA beißt nicht :) Und mach dir dazu eine kleine Telefonnotiz in die Akte.
Sofern es der gegnerische RA möchte, kannst du ihm diese Fristverlängerung auch noch schriftlich nachreichen, unterzeichnet durch den Vertreter (ich hatte diese ausnahmsweise auch schon mal selbst gezeichnet, weil kein Vertreter da war).
Gruß
:niveau
Deans Schrei Bild Pudding!!! Bild

Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."

Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
Benutzeravatar
DrückdenKnopf
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 94
Registriert: 28.08.2013, 11:26
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Düsseldorf

#3

19.08.2015, 15:52

Ein kleiner Anruf genügt oft schon. Aber wenn du mitteilst, dass der RA im Urlaub ist, kannst du das selber unterzeichnen. Erst wenn du um Fristverlängerung bei Behörden bittest, sollte das besser ein Vertreter unterzeichnen weil das ja ein Antrag ist. So machen wir das hier und das klappt sehr gut :)
Die Basis einer gesunden Ordnung ist ein großer Papierkorb.
Kurt Tucholsky (1890-1935)
Benutzeravatar
148
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 697
Registriert: 14.08.2012, 08:13
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#4

19.08.2015, 21:31

genauso würde ich das auch machen. Meisten klärt sich das mit einem Telefonat eh von selbst.
Sonst würde ich alles immer die Vertretung (wenn eine da ist) unterschreiben lassen. Sie ist ja eh da und dann bist du aus dem Schneider. Wenn keine da ist, kannst du das denke ich selbst unterschreiben. Nur evtl. Schreiben an Gericht würde ich nicht selbst unterschreiben.
237
Antworten