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Janne
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#1
12.08.2015, 12:08
Halli hallo ihr LIeben,
ich habe ein Problem und zwar möchte ich gegen unsere Mandantin (eine Corporation mit Sitz im Ausland aber Niederlassung in Deutschland) einen MB stellen da unser Honorar nicht bezahlt wird bzw. überhaupt keine Reaktionen mehr erfolgen.
Im Handelsregister ist die Zweigniederlassung nicht eingetragen, ich habe sogar mit einer zuständigen Sachbearbeiterin beim HR telefoniert um auf Nummer sicher zu gehen; dann habe ich eine Gewerberegisterauskunft eingeholt, welche auch nicht den gewünschten Erfolg brachte. Im Internet finde ich nur die uns bereits bekannte Anschrift/Sitz...ich bin mit meinem Latein so langsam am Ende.
Habe ich noch Möglichkeiten von denen ich nichts weiß? Ist es erfolgsversprechend ein Mahnverfahren im Ausland anzustreben?
Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen.
Liebe Grüße
Janne
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#2
12.08.2015, 12:09
Mit wem hattet Ihr denn zu tun? Mit der Niederlassung in Deutschland?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
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Janne
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#3
12.08.2015, 12:38
Ausschließlich mit der Niederlassung in Deutschland, die uns auch beauftragt hat. Aus den AGB geht hervor, dass Gerichtsstand der Sitz der jeweiligen Niederlassung (hier also dt) sein soll,.
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#4
12.08.2015, 12:59
Wenn die nicht im Handelsregister eingetragen ist, ist es keine selbständige Niederlassung. Du musst als Antragsgegner also die Gesellschaft im Ausland nehmen. Streitgericht ist aber das für den Sitz der Niederlassung in Deutschland zuständige Gericht. Damit müsste Folgendes gelten (lt. Mahngerichte.de):
Ist der Mahnbescheid im Ausland zuzustellen, so richtet sich die Zuständigkeit nicht nach dem Sitz oder Wohnsitz des Antragstellers, sondern nach dem Amtsgericht, das für ein streitiges Verfahren zuständig sein würde (§ 703 d Abs. 2 ZPO); ist dieses ein Gericht, für das die maschinelle Bearbeitung eingeführt wurde, so muss der Mahnbescheid ebenfalls bei diesem zentralen Gericht beantragt werden.
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#5
13.08.2015, 09:23
Okay vielen Dank, dann werde ich das jetzt mit meinem Chef so besprechen
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Janne
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#6
17.08.2015, 16:17
Ich habe da nochmal eine Frage...ich wollte nun einen Mahnbescheid betragen wie von Dir vorgeschlagen, bekomme nun aber die Fehlermeldng (nach Eingabe der Antragsgegnerin + Anschrift):
"Fehler: Für das Land Vereinigte Staaten von Amerika ist das Auslandsmahnverfahren nicht möglich."
Und was mache ich jetzt!?
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
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#7
17.08.2015, 16:44
Machst Du den MB über RA-Micro?
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Janne
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#8
17.08.2015, 16:55
Nein, ich mache den immer Online bei Online-Mahnantrag.
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#10
17.08.2015, 17:36
Hmmm....geht mit Amerika nicht; gilt nur für EU-Länder und bestimmte Ausnahmen. Da ich hier glücklicherweise nicht so viele Auslandssachen habe, wusste ich das nicht. Dann bleibt Dir wohl nur, sofort Klage zu erheben vor dem Streitgericht.
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