Abrechnen von Klageauftrag mit teilweiser vorzeitiger Erledi

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
Mel0304
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 50
Registriert: 23.01.2013, 19:32
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

14.04.2015, 12:56

...
Zuletzt geändert von Mel0304 am 03.09.2015, 15:19, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

14.04.2015, 13:02

Mel0304 hat geschrieben:RA erhält Klageauftrag, ....
Wenn sofort Klageauftrag erteilt wird, kann keine GeschG mehr anfallen.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
jennjenn87
Forenfachkraft
Beiträge: 190
Registriert: 12.09.2014, 12:57
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Dresden

#3

14.04.2015, 13:04

:genau
Mel0304
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 50
Registriert: 23.01.2013, 19:32
Beruf: RA-Fachangestellte

#4

14.04.2015, 16:09

Wird dann auch bei einem aufforderungsschreiben mit Klageauftrag genau so abgerechnet?
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#5

14.04.2015, 16:28

:kopfkratz
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Sputnik85
liebenswerter Morgenmuffel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4870
Registriert: 04.08.2010, 15:34
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#6

14.04.2015, 16:47

Also wenn zu mir ein Mandant kommt und sagt, wir sollen den Gegner zur Zahlung auffordern und wenn der nicht zahlt, direkt Klage einreichen (od. gerichtliches Mahnverfahren einleiten), rechne ich 2300 mit ab. Wir waren vorgerichtlich tätig und sind dann (sofern keine Zahlung eintraf) ins gerichtliche Verfahren übergegangen. Meinst du sowas?
:niveau
Deans Schrei Bild Pudding!!! Bild

Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."

Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
Mel0304
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 50
Registriert: 23.01.2013, 19:32
Beruf: RA-Fachangestellte

#7

14.04.2015, 16:50

Ich meine: der Mandant beauftragt den Ra die Forderung durch ein aufforderungsschreiben zu fördern. Wir haben hier schon bei fristlosen Fristablauf Klageauftrag.

Hier würde ich ja außergerichtlich 0,8 beantragen.......

Was passiert aber, wenn der Gegner schon einen Teil zahlt und wir für den Rest klagen?

Also wie rechne ich das ab?
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#8

14.04.2015, 17:02

Sofortiger Klageauftrag

a) der Gegner wird dennoch nochmals außergerichtlich angeschrieben und erfüllt den Anspruch komplett - 0,8 nach 3101 aus dem gesamten SW

b) der Gegner wird dennoch nochmals außergerichtlich angeschrieben und erfüllt den Anspruch nur teilweise - Rest wird eingeklagt - 0,8 nach 3101 aus dem erledigten Anspruch und 1,3 nach 3100 aus dem Klagebetrag - unter Beachtung von 15 III

c) der Gegner wird dennoch nochmals außergerichtlich angeschrieben, erfüllt den Anspruch nicht und es wird Klage eingereicht - 1,3 nach 3100

Bedingter Klageauftrag - also bei Scheitern der außergerichtlichen "Verhandlungen"

a) GeschG nach 2300

b) GeschG nach 2300 aus vollem Wert und 1,3 nach 3100 aus Klagebetrag - unter entsprechender Anrechnung der GeschG

c) GeschG nach 2300 aus vollem Wert und 1,3 nach 3100 aus Klagebetrag - unter entsprechender Anrechnung der GeschG
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Antworten