Über Betreuung nicht informiert - Gebühren?

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Jupp03/11

#11

24.03.2015, 16:49

Wenn ihr in 2 gerichtlichen Verfahren für die Tante tätig gewesen seid und der Betreuer hält es nicht einmal für notwendig, in diesen Verfahren mit euch Kontakt aufzunehmen, würde er spätestens jetzt von mir eine entsprechende Antwort erhalten mit dem Hinweis, dass bei weiterer Ablehnung der Zahlung der Sachverhalt dem Betreuungsgericht zur Prüfung vorgelegt wird. Hier dürfte ein krasses Fehlverhalten des Betreuers vorliegen. Und wenn dann der Hinweis des Betreuers kommt, er hätte von einem Ehescheidungsverfahren seiner Betreuten nichts gewußt, dann mag das Betreuungsgericht derartiges werten. Und das würde ich auch durchziehen.
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12231
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#12

24.03.2015, 17:04

Angeblich wußte er von rein gar nichts und konnte deshalb keinen Kontakt mit uns aufnehmen. Welchen konkreten Vorhalt soll ich ihm denn machen? "Liegt es nicht in unseren Händen, wenn Ihre Betreute Sie nicht ausreichend informiert und deshalb kann es auch nicht sein, daß die Kostenrechnung nicht durch Sie ausgeglichen wird."? Ich habe keine Ahnung von Betreuungsrecht und weiß daher nicht, wie die "Meldewege" überhaupt sind. Für uns bestand jedenfalls kein Anlaß daran zu zweifeln, daß die Mandantin uns in eigenem Namen und auf eigene Rechnung beauftragen durfte. Daß sie PKH für das Gerichtsverfahren bekommen hat, ist ja wieder was anderes.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3276
Registriert: 11.03.2011, 10:40
Beruf: ReFa, gepr. BV
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover und so

#13

24.03.2015, 17:07

Also es kann ja nicht sein, dass ihr für Umme gearbeitet habt, weil die Mandantin euch nicht aufgeklärt hat. Meiner Meinung nach ist das evtl. eine Geschäftsführung ohne Auftrag und löst sehr wohl eine Zahlungsverpflichtung beim Betreuer aus. So würde ich auch argumentieren.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
Katharina80
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1296
Registriert: 21.02.2008, 09:25
Beruf: ReFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg

#14

24.03.2015, 17:11

Und immer noch. er muss trotzdem eine Begründung geben, warum er die Einwilligung nicht erteilt.
Jupp03/11

#15

24.03.2015, 17:29

Wenn die Betreuung seit 2010 läuft und der Betreuer weiß nichts von einem Eheverfahren im Jahre 2014, welches jetzt ggf. schon abgeschlossen ist, dann stellen sich auch Unterhaltsfragen ab dem Zeitpunkt der Trennung. Und das alles müßte ein Betreuer gegenüber dem Gericht auch bei seinen Berichten angeben.
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#16

24.03.2015, 17:45

Jupp03/11 hat geschrieben:Wenn die Betreuung seit 2010 läuft und der Betreuer weiß nichts von einem Eheverfahren im Jahre 2014, welches jetzt ggf. schon abgeschlossen ist, dann stellen sich auch Unterhaltsfragen ab dem Zeitpunkt der Trennung. Und das alles müßte ein Betreuer gegenüber dem Gericht auch bei seinen Berichten angeben.
Das setzt aber immer voraus, dass der Betreute ihm das auch sagt oder er vielleicht zufällig mal irgendwelche Post sieht bei Hausbesuchen. ;) Hellsehen kann auch ein Betreuer nicht. Und es gibt viele, die mit ihrer Betreuung nicht einverstanden sind, den Betreuer nicht mögen o.ä. Und schon passieren solche Dinge.
Wir haben mehr als einen Berufsbeteuer in der Mandantschaft und Du glaubst gar nicht, wie oft die erst Wind von Dingen kriegen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. :roll:
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12231
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#17

24.03.2015, 17:58

Was wann genau passiert ist, gucke ich morgen noch mal nach und trage es hier nach. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, haben die letztes Jahr erst geheiratet, jetzt geht es um Aufhebung der Ehe, da sie behauptet hat, das Kind, was sie gerade erst bekommen hat, wäre von ihm, was aber nicht stimmt. Umgezogen ist sie in der Zeit auch.

Also schreibe ich den Betreuer an: "Sehr geehrter Herr Betreuer, da die Betreute dann und dann ausgezogen ist, sich von ihrem Mann getrennt hat, ein Kind bekommen hat usw. gehen wir davon aus, daß Sie von der Betreuten hinreichend informiert wurden und spätestens nach Einleitung des Eheaufhebungsverfahrens und des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens von unserer TÄtigkeit informiert wurden. Aufgrund dessen hätten Sie uns über Ihre Bestellung informieren müssen, was nicht geschehen ist ...." usw. ?

Wenn der damit durchkommt, verstehe ich die Welt nicht mehr, das ist ja dann ein Freibrief für alle Betreuten. Ich kann doch nicht vor jeder Mandatsübernahme irgendwo erst nachfragen, ob was vorliegt. Es geht hier nicht um Unsummen, ich finde dieses Gebahren nur unmöglich "Wußte ich nichts von, Sie kriegen nix!" so nach dem Motto :motz
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Jupp03/11

#18

24.03.2015, 18:09

JSanny hat geschrieben:Was wann genau passiert ist, gucke ich morgen noch mal nach und trage es hier nach. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, haben die letztes Jahr erst geheiratet, jetzt geht es um Aufhebung der Ehe, da sie behauptet hat, das Kind, was sie gerade erst bekommen hat, wäre von ihm, was aber nicht stimmt. Umgezogen ist sie in der Zeit auch.

Also schreibe ich den Betreuer an: "Sehr geehrter Herr Betreuer, da die Betreute dann und dann ausgezogen ist, sich von ihrem Mann getrennt hat, ein Kind bekommen hat usw. gehen wir davon aus, daß Sie von der Betreuten hinreichend informiert wurden und spätestens nach Einleitung des Eheaufhebungsverfahrens und des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens von unserer TÄtigkeit informiert wurden. Aufgrund dessen hätten Sie uns über Ihre Bestellung informieren müssen, was nicht geschehen ist. Punkt, aus, fertig.
Verbleibt es bei der ablehnenden Haltung, behalten wir uns vor, den hier vorliegenden Sachverhalt dem Betreuungsgericht anzuzeigen. Wir erwarten eine Erledigung unserer Kostenrechnung bis zum ...



Wenn der damit durchkommt, verstehe ich die Welt nicht mehr, das ist ja dann ein Freibrief für alle Betreuten. Ich kann doch nicht vor jeder Mandatsübernahme irgendwo erst nachfragen, ob was vorliegt. Es geht hier nicht um Unsummen, ich finde dieses Gebahren nur unmöglich "Wußte ich nichts von, Sie kriegen nix!" so nach dem Motto :motz
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12231
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#19

24.03.2015, 18:14

Ok, dann schreibe ich ihm morgen und berichte dann. Da kommt ganz sicher kein Geld, so wie ich den kenne.

Danke schon mal :knutsch :thx :wink1
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Rivka
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 70
Registriert: 29.02.2012, 13:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#20

24.03.2015, 19:17

Also ich befürchte, dass ihr da tatsächlich nichts bekommt.
Der Betreuer hat, wenn ich es richtig verstanden habe, nur Vermögensbetreuung. Dann kann die gute Frau heiraten, wen sie will und ihr Betreuer hat damit nichts zu tun. Da die Verhältnisse jawohl eh etwas chaotisch sind, kann es gut sein, dass der Betreuer tatsächlich keine Ahnung hatte. Und er muss ja seine Ausgaben vor dem Betreuungsgericht rechtfertigen. Ich hab so Sachen ein paar mal erlebt mit Alkohol- und Drogenkranken - da hat der Betreuer kaum eine Chance auf dem Laufenden zu bleiben...
Antworten