Also als ich für einen Baurechtler gearbeitet habe und man schon viele Leitzordner an Schriftsätzen, Anlagen Gutachten etc. hatten und plötzlich eine Streitverkündete dazu kam, dann reicht es aus, dass man aus Prozessökonomischen und Kostengründen, den bisherigen Schriftsatz in einfacher Abschrift und die Anlagen einmal beifügt.
Was macht Dein Chef wenn Du mehr als 5 Streitverkündete hättest? Ich weiß aber nicht, ob es eine Vorschrift gibt bzw. wo das steht, dass eine einfache Abschrift ausreicht.
Streitverkündung, Zusammenstellung der Anlagen....
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 109
- Registriert: 01.12.2005, 23:57
- Beruf: ReNo-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Berlin-Zehlendorf
@schneeflocke: Doch, das gibt es auch bei RA-Micro. Aber mir ging es ja nicht um die Abschriften meiner Streitverkündung, sondern um den gesamten gerichtlichen Schriftverkehr, der der Streitverkündung vorausgegangen ist. Das waren bestimmt locker 50 Seiten. Mein Chef behauptete steif und fest, dass JEDE dieser 50 Seiten beglaubigt werden müßten.
Das kannte ich von früher anders .... und offensichtlich hatte ich ja auch recht.
Das kannte ich von früher anders .... und offensichtlich hatte ich ja auch recht.
Hallo,
muss das noch einmal hoch holen.
Wir wollen jemandem den Streit verkünden, auf der Gegenseite wurde auch bereits eine Streitverkündung ausgesprochen. Der Prozess läuft jetzt schon über 18 Monate, der Stoff ist sehr umfangreich. Muss ich zwingend dem Streitverkündeten alle Schriftsätze kopieren?
Da die Angelegenheit vor dem Landgericht ist, wird er sich doch sowieso einen Anwalt nehmen müssen und dieser kann/wird Akteneinsicht nehmen.
Gruß
Chris
muss das noch einmal hoch holen.
Wir wollen jemandem den Streit verkünden, auf der Gegenseite wurde auch bereits eine Streitverkündung ausgesprochen. Der Prozess läuft jetzt schon über 18 Monate, der Stoff ist sehr umfangreich. Muss ich zwingend dem Streitverkündeten alle Schriftsätze kopieren?
Da die Angelegenheit vor dem Landgericht ist, wird er sich doch sowieso einen Anwalt nehmen müssen und dieser kann/wird Akteneinsicht nehmen.
Gruß
Chris
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3276
- Registriert: 11.03.2011, 10:40
- Beruf: ReFa, gepr. BV
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hannover und so
Meiner Meinung nach musst du den bisherigen Schriftwechsel in beglaubigter Kopie beifügen, hinsichtlich der Anlagen der bisherigen Schriftsätze kannst du aber auf die Möglichkeit einer Akteneinsicht verweisen.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
DARKNESS IS A STATE OF MIND