Hallo. Wir haben in einer Familiensache die Mandantin beraten (Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht) und 3 Abrechnung an das AG gefertigt. Nun wurde nur eine vergütet, die anderen wurden abgelehnt mit der Begründung, dass auf dem Beratungshilfeschein "Ehescheidung" steht und nicht Folgesachen. Leider steht dies wirklich so drauf. Hat bei Mandatsannahme niemand drauf geachtet.
Haben wir jetzt wirklich "Pech" gehabt? Wir haben ein Schreiben an die Mandantin, dass auch über Unterhalt und Sorgerecht beraten wurde. Aber dies allein nützt uns wahrscheinlich nichts. Wahrscheinlich muss in solchen Fällen immer drauf stehen "Ehescheidung und Folgesachen" ....
BerH-Schein Ehescheidung
- advocatus diaboli
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Schau' das mal im Rechtspflegerforum nach, da wurde die Frage schon wiederholt durchgenommen.